Neuburg
Schleuder, Munition und Rohrbomben gehortet

40-jähriger Neuburger muss wegen illegalen Waffenbesitzes 3000 Euro Geldstrafe zahlen

19.03.2012 | Stand 03.12.2020, 1:42 Uhr

Neuburg (pes) Über Jahre hinweg hat ein 40-jähriger Neuburger in seiner Wohnung unerlaubte Waffen samt Munition gehortet. Amtsrichter Matthias Ernst verurteilte den geständigen Mann gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro.

Dass der 40-Jährige illegal eine Präzisionsschleuder, drei Sprengstoffrohrbomben sowie einiges an Platzpatronen und Kartuschenmunition bei sich aufbewahrte, kam im Zuge eines Beziehungsstreites ans Licht: Die Freundin, mit der der Mann eigenen Angaben zufolge eine Beziehung führte, bei der „in vier Wochen vier mal Schluss war“, zeigte ihn schließlich bei der Polizei an.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass es sich bei den illegalen Gegenständen vor allem um Jugendsünden handle. Die – inzwischen defekte Schleuder – habe er schon vor 20 Jahren auf einem Flohmarkt in Italien gekauft, um „auf die Krebse am Strand zu schießen“. Er habe weder gewusst, dass der Besitz dieses Instrumentes noch der der Munition, die er von seinem Vater habe, strafbar sei. „Diese Dinge waren nicht mehr relevant für mich. Sie lagen unbeachtet in einer Schublade im Wohnzimmer“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Die Gegenstände seien von seinem Elternhaus mit in seine Wohnung umgezogen. Die Platzpatronen habe er im Lauf der Jahre gesammelt. Der Mann betonte mehrmals: „Ich hatte nie vor, damit etwas anzustellen.“ Seine Experimentierfreudigkeit sei es gewesen, die ihn damals auch zum Bau der Rohrbomben getrieben habe. „Aber ich hab’ die Wirkung nie ausprobiert“, bekannte der 40-Jährige freimütig vor dem Richter.

Als „nachvollziehbar“ erachtete Anklagevertreter Franz Burger die Erklärung des Angeklagten. Auch dass er als Handwerker ein gewisses Faible für Pyrotechnik hege, sei verständlich. Nicht in Ordnung allerdings sei die Sache mit den Rohrbomben. „In gereifterem Alter sollte man so etwas schleunigst entsorgen. Mit diesen Dingen ist nicht zu spaßen“, appellierte Burger. Verteidiger Peter von der Grün argumentierte mit „jugendlichem Leichtsinn“, der sich über die Jahre im Sinne des Vergessens fortentwickelt habe. „Eine spürbare Strafe muss übrig bleiben“, begründete Richter Matthias Ernst sein Urteil über 3000 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte machte aus seinem Herzen keine Mördergrube: „Ich bin froh, dass ich das Zeug jetzt loshab’, und werde so etwas in Zukunft unterlassen, weil ich weiß, welche Ausmaße es annimmt.“