Neuburg
Prozess verloren

OLG gibt Windrad-Gegnern Recht

14.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:10 Uhr

Das Windrad von Kienberg mit 140 Metern Nabenhöhe ist Gegenstand von Prozessen - Foto: r

Neuburg (r) Im Endlos-Streit um das Windrad von Kienberg haben die Beschwerdeführer einen markanten Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht München gab am Dienstag ihrer Klage statt und verurteilte Betreiber Herbert Kugler zur strikten Einhaltung des nächtlichen Grenzwertes von 45 Dezibel.

Das Urteil des 27. Zivilsenats des OLG könnte für Hersteller Enercon Folgen haben. Die Richter gehen in ihrem Urteil nämlich davon aus, dass die betreffende Windkraftanlage impulshaltig ist. Enercon hat über 3000 Anlagen des Kienberger Typs verkauft und Impulshaltigkeit strikt zurückgewiesen.

Unter diesem Schallphänomen versteht man ein amplitudenartiges Geräusch. Es steige schnell an und falle rapide wieder ab „wie ein Hammerschlag“, so die Richter. Daraus wird ein Zuschlag von drei Dezibel zu dem gemessenen Wert von 42,8 dbA gefolgert. Besonders in Herbst- und Winternächten könnte deshalb (bei 10 Meter Windgeschwindigkeit pro Sekunde) eine Überschreitung auf 45,8 dbA möglich sein, so der OLG-Senat. Die Richter übernahmen voll das Gutachten des vom Landgericht Augsburg eingesetzten Gutachters Ulrich Möhler (München). Die Messungen der vom Landratsamt Neuburg und von Hersteller Enercon beauftragten Sachverständigen werden als unzureichend zurückgewiesen.

Wie das Urteil in der Praxis umzusetzen ist, können die Richter allerdings auch nicht präzisieren. Die Kläger aus der Gemeinde Burgmannshofen (Kreis Donau-Ries) müssen dem Windradbetreiber jede Grenzwertverletzung nachweisen. Herbert Kugler hat die nächtliche Nutzung bereits freiwillig auf maximal 18 Umdrehungen pro Minute gedrosselt. Die vom Landratsamt Neuburg 2009 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage läuft seit Oktober 2010.

Betreiber Kugler hat mittlerweile seine 14. Gerichtsverhandlung hinter sich. Die Berufung zum OLG wird ihn voraussichtlich 50 000 Euro kosten, weil ihm als Beklagtem alle Kosten auferlegt worden sind.

„Die Sache nimmt kein Ende“, reagierte der Betreiber entnervt auf das neue Urteil. Wenn man derart bekämpft werde, so Kugler, sei kein Einsatz für erneuerbare Energien und schon gar keine Energiewende im Lande mehr möglich.