Neuburg
Gesetz zur Stromtrasse

09.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:27 Uhr

Neuburg (ahl) Die Bürgerinitiativen gegen die Gleichstromtrassen verfolgen derzeit mit Argusaugen das politische Geschehen in Berlin.

Den Bundestag hat das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) am vergangenen Donnerstag passiert. „Es ist so verabschiedet worden, wie es vereinbart war“, erklärte Bundestagsabgeordneter Reinhard Brandl (CSU) nun auf Nachfrage unserer Zeitung. Demnach soll Erdverkabelung eindeutig Vorrang vor oberirdischen Trassen haben, zudem wurde der Endpunkt vom Schwäbischen Meitingen nach Landshut ans Atomkraftwerk Isar II verlegt. Der Energiekompromiss der Bundesregierung bleibt damit bestehen. Allerdings steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus, der am Freitag, 18. Dezember, die nächste Sitzung hat. Voraussichtlich wird das BBPlG dann auf der Tagesordnung stehen – davon geht Brandl jedenfalls aus. Für Verwirrung sorgt mitunter, dass im Netzentwicklungsplan beide Trassen nach wie vor enthalten sind. „Das ist aber nur ein Vorschlag“, erläutert Brandl, verwirklicht werde das, was im BBPlG festgelegt ist.