Neuburg
Sturmgewehr hinterm Sofa versteckt

Familienvater wegen Waffenbesitzes und Drogenabgabe zu 21-monatiger Bewährungsstrafe verurteilt

19.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Neuburg (lfs) Ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und die Weitergabe von Drogen an Minderjährige: Die Anklageschrift las sich besorgniserregend, bei einem Prozess am Neuburger Amtsgericht. Was sich aber dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Celina Nappenbach letztendlich bot, war ein Fall von Dummheit und falsch verstandener Fürsorge eines Mannes aus Neuburg, der sich vorher noch nie etwas zu Schulden hatte kommen lassen.

Noch bevor der Sohn des Angeklagten das 18. Lebensjahr vollendet hatte, rauchte der Vater mit ihm und dessen Freund gelegentlich einen Joint. "Mir war lieber, die beiden bekommen was von mir und nicht von irgendwo. Ich dachte, ich hätte das Ganze damit besser unter Kontrolle", so der seit einiger Zeit in Trennung lebende Beschuldigte. Da sein Sohn bei der Mutter lebt, war das nach seinen Aussagen auch eine Möglichkeit, wenigstens ab und zu Kontakt zu seinem Sohn zu haben. Insgesamt ist es zwischen 2014 und Ende 2015 sieben Mal zu solchen Treffen gekommen. Allzu groß soll der Konsum an Marihuana allerdings nicht gewesen sein. Der Angeklagte sprach von "einem Joint", den man gemeinsam geraucht habe. Die beim Angeklagten gemachten Haarproben bestätigten zwar den Konsum dieser Droge, aber nur in ganz geringer Menge.

Allerdings wurde die ganze Sache durch den Fund einer Schnellfeuerwaffe bei einer Hausdurchsuchung in ganz andere Dimensionen gelenkt. Bei der Waffe handelte es sich um einen Lizenzbau, der 1956 in der Armee der Volksrepublik China eingeführt wurde. Diese Waffe entspricht in Aussehen und Funktionsweise einer Kalaschnikow AK-47. Untersuchungen der Waffe ergaben eine volle Funktionsfähigkeit. Magazine waren ebenfalls vorhanden, allerdings fehlte die passende Munition im Kaliber 7,62 mal 39 Millimeter.

Angeblich war die Waffe ein Geschenk seines Schwagers. Im Besitz des Angeklagten befand sie sich nach dessen eigenen Angaben bereits seit ungefähr zehn Jahren. "Ich habe mich nie wohl gefühlt damit, wusste aber nicht, wie ich eine solche Waffe legal loswerden kann", so der Angeklagte. Besonders schwer wog die Tatsache, dass die Waffe - ungesichert und zugriffsbereit - lediglich hinter dem Sofa versteckt war. "Stellen Sie sich vor, was passieren hätte können, wenn an einem Ihrer Rauchabende Ihr Sohn oder dessen Freund auf die Waffe gestoßen wären", so Richterin Nappenbach.

Das sah auch die Staatsanwaltschaft ähnlich. "Gerade in der heutigen Zeit ist eine vollautomatische Schnellfeuerwaffe in den falschen Händen eine enorme Gefahr", so Staatsanwalt Fabian Lettenbauer. Zusammenfassend und nach Abwägung aller Anklagepunkte forderte er deshalb eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die Verteidigerin versuchte ihren dadurch sichtlich geschockten Mandanten zu beruhigen. In ihren Ausführungen forderte sie eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten, welche allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden solle. Nach einer Beratungszeit mit ihren Schöffen verkündete Celina Nappenbach dann das Urteil: Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten blieb sie deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In ihrer Urteilsbegründung bewertete sie vor allem das volle Geständnis des Angeklagten und dessen bisher straffreies Leben als positiv. "Sie sind bestimmt nicht der Schulhofdealer, der hier Minderjährige anfüttert", kommentierte sie sein Verhalten in der Drogensache, "allerdings haben sich dabei schon deutliche Defizite in ihrem Erziehungsauftrag gezeigt". Im Bezug auf den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz lies sich aber keine mindere Schwere der Tat erkennen, und Nappenbach schloss sich hier der Meinung der Staatsanwaltschaft an.