Neuburg
Mit dem Messer in der Hand gewütet

Mitbewohner im Asylheim verletzt: Neuburger Amtsrichterin verurteilt 30-Jährigen zu Bewährungsstrafe

20.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Neuburg/Geisenfeld (szs) Mit einem Messer hat ein Asylbewerber im November vergangenen Jahres im Streit einen Mitbewohner in der Geisenfelder Unterkunft an der Hand verletzt. Dafür verurteilte ihn gestern die Neuburger Amtsrichterin Bettina Mora zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Vor Gericht machte der Angeklagte aus Pakistan, der seiner Dolmetscherin den Handschlag verweigerte, zunächst einen sehr uneinsichtigen Eindruck. Erst spät in dem zähen Verfahren entschuldigte er sich bei dem Opfer, einem Mitbewohner aus Nigeria - und auch das erst, als ihn sein Verteidiger Martin Angermayr dazu aufforderte. Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung und fünf Zeugenaussagen räumte er schließlich ein, dass es "schon sein könnte", dass er den Nigerianer "ohne es zu merken" an der Hand verletzt hatte. Das ersparte ihm gerade so noch eine Haftstrafe - denn ohne Geständnis, keine Bewährung, wie Mora erklärte.

Die Richterin sah es letztlich als erwiesen an, dass sich die gefährliche Körperverletzung am 28. November 2016 so abgespielt hatte, wie in der Anklageschrift vermerkt und von den Zeugen bestätigt. Demnach betrank sich der 30-Jährige ohne Berufsausbildung mit einem somalischen Mitbewohner im Aufenthaltsraum. Wer von beiden im Laufe des Abends das Randalieren angefangen hat, blieb vor Gericht offen - doch ging dabei der Fernseher zu Bruch. Als andere Flüchtlinge vom Lärm aufgeschreckt in den Gemeinschaftsraum eilten, hielt der Angreifer ein Messer mit 15 Zentimeter langer Schneide in der Hand und drohte: "Ich werde jemanden töten", wie ihn Staatsanwältin Carola Sciurba zitierte. "Dabei machte er mehrere Stichbewegungen in Richtung der Gruppe." Ein alarmierter Security-Mann scheute die direkte Konfrontation. "Ich hatte in dem Moment nichts zum Eigenschutz dabei", erklärte er, warum er sich zurückzog und die Polizei rief. So geriet der Nigerianer, der gerade von der Arbeit zurückkam, in Reichweite des Aggressors mit dem Messer. Als mehrere Mitbewohner dem Mann die Waffe entreißen wollten, erlitt das Opfer im Gerangel die Stichverletzung. Ganz ohne war die nicht: Der 27-Jährige aus Lagos wird laut eigenen Aussagen seinen Daumen nie mehr voll durchdrücken können. "Sie können von Glück reden, dass es nur zu dem Schnitt an der Hand gekommen ist", ermahnte Mora den Angeklagten, der zunächst keinerlei Reue zeigte und die Schuld auf die anderen schob.

"Wenn ein Mann besoffen ist, sollte ein anderer Mann ihn nicht angehen", erklärte er und beteuerte, nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen zu sein - doch der Blutalkoholwert lag zum Tatzeitpunkt bei nur knapp über einem Promille. Auch behauptete der Angeklagte, der Nigerianer habe ihn am Kragen gepackt und gedroht, ihn zu schlagen. "Reine Schutzbehauptungen", folgerte die Staatsanwältin nach mehreren Zeugenaussagen und forderte neun Monate auf Bewährung. Seine späte Reue und das Bundeszentralregister ohne Eintragung unter seinem Namen sprächen für ihn. Verteidiger Angermayr sah eine Geldstrafe von 600 Euro als ausreichend an. Mora entschied sich für acht Monate auf Bewährung. Die drei Monate in U-Haft hätten einen "deutlichen Hafteindruck" bei dem Angeklagten hinterlassen. Der 30-Jährige, der Pakistan laut eigener Aussage mit 16 Jahren verlassen hat und keine Dokumente besitzt, muss künftig jeden Wohnsitzwechsel angeben und 500 Euro Geldauflage bezahlen.