Neuburg
Kein Bauerntheater mehr am Totensonntag

Die Gemeinden müssen künftig auf "stille Tage" achten – "Gesellschaft soll innehalten"

22.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:12 Uhr

An stillen Tagen soll das Innehalten im Mittelpunkt stehen und nicht Kommerz- und Vergnügungsveranstaltungen. - Fotos: r

Neuburg (r) Die sogenannten „stillen Feiertage“ sollen im Landkreis wieder ihrem Namen gerecht werden. Veranstaltungen an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totensonntag will das Landratsamt nur noch restriktiv genehmigen. Bauerntheater, Tanzmusik oder Firmenmessen können dann nicht mehr stattfinden.

„Die Gesellschaft braucht wieder mehr Zeit zum Innehalten“, meint Landrat Roland Weigert und findet durchaus Zustimmung bei „seinen“ Bürgermeistern. Im Rathaus freilich tut man sich wesentlich schwerer, den Vereinen und Bastelkreisen Absagen zu erteilen.

Wohl auch deshalb gibt es heuer im Einzelfall noch Ausnahmeregelungen. Seit Monaten wartet man auf eine exakte Dienstanweisung des Innenministeriums. Sie soll klare Vorgaben enthalten für die stillen Tage, von denen jedes Jahr neun anfallen.

Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern steht fest, dass an den stillen Tagen nur Veranstaltungen genehmigungsfähig seien, die dem ernsten Charakter der Feier- und Gedenktage entsprechen. Komödienspiel und Verkaufsveranstaltungen zählten nicht dazu.

Dem Burschenverein Hollenbach, der am Totensonntag das Theaterstück „Der Bund der Einschichtigen“ spielen will, stellen Ehekirchens Bürgermeister Günter Gamisch und Landrat Roland Weigert für heuer noch einmal eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht. Eine Firmenhausmesse in Karlskron sei aber nicht machbar. „Das sollten Sie dringend überdenken“, riet Landrat Weigert Bürgermeister Stefan Kumpf gestern im Rahmen der Dienstbesprechung.

Am Volkstrauertag dürfe es keine Märkte mehr geben. „Das passt nicht zu einem Tag, an dem wir der 55 Millionen Opfer der Weltkriege gedenken“, so der Landrat. Der Volkstrauertag ist staatlich festgelegt, der folgende Totensonntag besitzt kirchlichen Charakter. Die Vertreter des Landratsamtes haben in einer Runde mit katholischen und protestantischen Geistlichen abgesprochen, dass auch am Totensonntag nur wenige Ausnahmen zulässig seien. Dazu zählen sozial-karitative Veranstaltungen, etwa der Verkauf von selbstgefertigten Adventskränzen für Unicef, die Mission oder die örtliche Kirche.

„Wir sind nicht päpstlicher als der Papst“, so Landrat Weigert, letztlich gehe es um Einzelfallentscheidungen. Auch eine revierübergreifende Drückjagd am Totensonntag sei nicht genehmigungsfähig, so Jäger Roland Weigert. Eins sei ihm klar: Bei Verboten werde es „einen Aufschrei geben“.

Bürgermeister Karl-Heinz Stephan (Schrobenhausen) berichtete, dass er zwei „stille“ Termine genehmigt habe: Vorweihnachtsmärkte in Linden und im Altenheim Steingriff. Auch Oberbürgermeister Bernhard Gmehling gestattet einen kleinen Kunstmarkt im Gemeindehaus Neuburg-Marienheim. Der sei bescheiden ausgerichtet und „indoor“, so der OB. 2013 hatte ein vorübergehendes Verbot dieses Marktes eine Debatte über die stillen Tage ausgelöst.