Neuburg
Hundesteuer wird fällig

23.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:26 Uhr

Neuburg (DK) Das Steueramt der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass zum 1. April die Hundesteuer für das Jahr 2017 fällig wird.

Halter können die zu entrichtende Steuer von Montag, 27. März, bis Freitag, 31. März, zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtkasse im Harmoniegebäude einzahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Steuer zum 1. April abgebucht. Aktuell beträgt die Abgabe für einen Hund 40 Euro. Für den zweiten Hund werden 70 Euro und für den dritten Hund 100 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 600 Euro Jahressteuer zu Buche. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hunde gilt. Für die angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund getragen werden müssen. Für alle Fragen steht Sachbearbeiter Helmut Schreiber zur Verfügung, Telefon (08431) 552 29, oder E-Mail: helmut.schreiber@neuburg-donau.de.