Neuburg
Verhängnisvoller Internetflirt mit einer 13-Jährigen

Neuburger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gesprochen 26-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

14.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:13 Uhr

Neuburg (szs) Das Neuburger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner hat gestern einen 26-Jährigen des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen. Der Neuburger erhielt eine viermonatige Bewährungsstrafe und muss 500 Euro Geldauflage zahlen, weil er einen Internetflirt mit einer 13-Jährigen eingegangen war.

"Wir haben hier den klassischen Fall von Aussage gegen Aussage", erklärte Jugendrichter Gerhard Ebner. Denn der Angeklagte hatte bis zuletzt beteuert, das Mädchen habe sich als 17-Jährige ausgegeben, als sie mit ihm in einem Internetchat geflirtet hat. Die heute 15-jährige Zeugin sagte jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, den Mann von Anfang an über ihr Alter informiert zu haben. "Das habe keinen der Männer im Chat gestört", zitierte Lisa Kuhn als Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus der Aussage. Noch 14 andere Männer haben in der Folge der Chatbekanntschaft Ärger bekommen. Denn die Jugendliche aus Nordrhein-Westfalen, die seit ihrer Kindheit in psychiatrischer Behandlung ist, hatte explizite Pornobilder von sich selbst geschossen und an die Verehrer verschickt. Mal habe sie das selbst angeregt, mal hatten die Männer sie dazu überredet. Zum Tatzeitpunkt vor zwei Jahren stand das Mädchen kurz vor ihrem 14. Geburtstag, danach wären die Internetflirts samt Fotos kein Fall mehr für ein Gericht gewesen, so aber handelte es sich um eine 13-Jährige, um ein Kind - und in der Folge auch um Kindesmissbrauch.

Verteidiger Robert Schindler forderte Freispruch: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Erscheinungsbild der Chatpartnerin könne auf den qualitativ schlechten Handyaufnahmen auch als 17-Jährige durchgehen. Sein Mandant habe nicht wissen können, es mit einem Kind zu tun zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe für den bislang unbescholtenen Neuburger und baldigen Familienvater. Das Jugendschöffengericht sah ebenfalls keinen Grund, an der Aussage des Mädchens zu zweifeln und sprach den Mann schuldig.