Neuburg
Bitcoins, Darknet und Drogen

26-Jähriger muss sich wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten

31.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:53 Uhr

Neuburg (ssb) Weil er Drogen im Darknet verkauft und dafür Bitcoins, also eine digitale Kryptowährung, kassiert hat, steht ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Neuburg wirft ihm vor, ein Portal im verschlüsselten Teil des Internets genutzt zu haben, um Cannabis, Hasch und Marihuana zu kaufen und zu verkaufen - und so gut verdient zu haben.

So soll der Angeklagte im Mai zweimal 50 Gramm Hasch zu jeweils 240 Euro verkauft haben. Doch auch für den Ankauf nutzte der Mann das Internet: 142 Gramm Marihuana ließ er sich an die Adresse seines Vaters liefern. Außerdem fand die Polizei im August noch 235 Gramm Marihuana im Zimmer des Angeklagten. Unterm Strich habe sich der Mann laut Staatsanwaltschaft also nicht nur des gewerblichen Handels, sondern auch des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht. Darauf steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte räumte die Taten gleich zu Beginn der Verhandlung voll ein. Er erzählte, dass er sein Erspartes mit der Spekulation auf Bitcoins vermehren wollte - und so zum Handel mit den Drogen kam. "Ich wollte mich profilieren", sagte der arbeitslose Mann.

Im Anschluss sorgte das System des 26-Jährigen, aus den Bitcoins Bargeld zu machen, für so manche verständnislose Miene. Nicht nur Richter Christian Veh musste mehrmals nachfragen, wie die Masche mit einer Prepaidkreditkarte - unter falschem Namen, versteht sich - funktioniert hatte. Auch Staatsanwalt Fabian Lettenbauer brauchte etwas, bis sich seine Fragen aufklärten. Die Kurzfassung: Der Angeklagte kaufte Bitcoins, erwirtschaftete Gewinn, transferierte den in Euro auf die Kreditkarte, hob das Geld in bar ab und zahlte es auf sein reguläres Konto wieder ein. Von Bitcoins im Wert von 19 000 Euro war am Mittwoch die Rede.

Auf die Schliche kam ihm die Polizei dann durch eine Geldwäscheanzeige der Bank des Beschuldigten. Und die Tatsachen, dass der Mann schon einmal wegen Betäubungsmitteldelikten vor Gericht gestanden hatte und im Betreff für seine Einkäufe das Wort Bitcoin verwendete, erhärtete den Verdacht auf Onlinehandel mit Drogen. Außerdem war das Landeskriminalamt Baden-Württemberg einem Käufer des 26-Jährigen auf der Spur. So kam es dazu, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein Paket des Mannes beschlagnahmte und darin 147 Gramm Marihuana fand. Ein zweites Paket war allerdings nur zur Ablenkung der Beamten gedacht - und mit Schokocrossies gefüllt.

Dann wurde die Verhandlung unterbrochen. Bis zur Fortsetzung, vermutlich in zwei Wochen, muss der Sachverständige geladen werden, der mit dem Angeklagten über seine Betäubungsmittelvergangenheit gesprochen hatte.