Neuburg
Angriff mit Rasierklinge und Messer

Kongolese zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

18.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:32 Uhr

Neuburg/Schweitenkirchen (DK) Dieser eine Ausraster im Juli vergangenen Jahres könnte sein ganzes Leben verändern – denn mit dem gestern am Amtsgericht Neuburg verkündeten Urteil droht dem 27-jährigen Kongolesen nun die Ausweisung aus Deutschland. Das Gericht unter Vorsitz von Celina Nappenbach sah es als erwiesen an, dass der junge Mann einen Landsmann in der Asylunterkunft in Schweitenkirchen (Kreis Pfaffenhofen) schwer verletzt hat, und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Grund für die in vielerlei Hinsicht folgenreiche Auseinandersetzung waren 800 Euro, die der Angeklagte seinem Bekannten geliehen, aber für lange Zeit nicht mehr wiedergesehen hatte. Eines Abends im Juli eskalierte der Streit schließlich, als der 27-Jährige seinen Schuldner zum wiederholten Male zur Rede stellen wollte. Es wurde geschubst, gerangelt, auf dem Boden gewälzt – bis der Angeklagte schließlich im Schwitzkasten landete. Der 25-jährige Kontrahent schilderte den weiteren Verlauf der Tat am vergangenen Prozesstag sehr eindrücklich: „Dann habe ich seine Hand an meinem Rücken gespürt. Und dann habe ich gesehen, wie eine blutige Rasierklinge zu Boden fiel.“ Erst da habe er realisiert, dass es sein eigenes Blut sei – und die Flucht ergriffen. Doch wohin? Nach einiger Zeit kehrte er zurück in die Gemeinschaftsunterkunft nach Schweitenkirchen. Dort wartete erneut der Angeklagte auf ihn und attackierte seinen Landsmann mit zwei Messern und verletzte ihn an Brust und Hand. Blutend rettete sich der 25-Jährige vor dem Angreifer, indem er zu einem befreundeten Nachbarn rannte – der wiederum rief Rettungswagen und Polizei. Vor Gericht sagte er aus, dass „der Rücken ziemlich schlimm aussah, und die Schnittwunde an der Hand sehr tief war“.

Genau dieser Version der Tat schenkte das Gericht Glauben – und nicht derjenigen, die der Angeklagte aufgetischt hatte. Der hatte zwar wortreich erklärt, wie es dazu gekommen sei, dass sein Bekannter Schulden bei ihm gehabt hatte, zur Tat allerdings äußerte er sich nur sehr knapp, bestritt jegliche Schuld und stellte sich als Opfer dar. Der andere sei nämlich mit einem Messer auf ihn losgegangen. Beim Versuch, es ihm abzunehmen, habe er sich am Finger verletzt. Danach sei er ins Bett gegangen, die Messer habe er dort versteckt, damit sein Kontrahent ihn nicht erneut verletzen könne. Wie der jedoch zu seinen massiven Verletzungen, die im Krankenhaus sechs Stunden lang behandelt werden mussten, gekommen sei, das vermochte er nicht zu beantworten. „Vielleicht hat er sich das alles ausgedacht, damit er die Schulden nicht bezahlen muss“, mutmaßte er vor Gericht.

Für Staatsanwalt Ingo Krist war klar: Der Angeklagte ist schuldig. Er habe sich nicht nur in Widersprüche zwischen seiner Aussage bei der Polizei und vor Gericht verwickelt, es gebe auch noch weitere Indizien, die gegen ihn sprächen. „Das Opfer hat keinen Belastungseifer gezeigt, der 25-Jährige hat sogar zugegeben, den Angeklagten zuerst geschubst zu haben“, resümierte Krist. „Er hat die Vorgänge auch sehr plastisch und glaubwürdig beschrieben.“ Der Staatsanwalt legte außerdem besonderen Wert darauf zu betonen, dass die Messerattacke um ein Vielfaches schwerer wiege als die mit der Rasierklinge. „Alles war voll mit Blut und die Sache eigentlich schon vorbei, da hat er das Opfer noch einmal abgefangen.“ Außerdem seien die benutzten Werkzeuge auch potenzielle Tötungswerkzeuge. Er forderte deshalb eine Haftstrafe von drei Jahren.

Die Verteidiger Florian Holzer und Christine Mohr sahen das ganz anders. Nach ihrer Auffassung blieben erhebliche Zweifel am Tathergang, nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ forderten sie folglich Freispruch für ihren Mandanten. Richterin Nappenbach hingegen hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten.