Gungolding
Kater angeschossen und schwer verletzt

19.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:10 Uhr

Der angeschossene Kater wird nach drei Operationen noch immer stationär in der Tierklinik versorgt. Der Tierschutzverein hat nun Strafanzeige gestellt. - Foto: oh

Gungolding (DK) Die Vorsitzende des Eichstätter Tierschutzvereins, Cornelia Muskat, ist aufgebracht: In Gungolding hat ein bisher Unbekannter einen Kater angeschlossen

Das Tier wurde dabei derart schwer verletzt, dass das es inzwischen dreimal operiert werden musste und sich noch immer in stationärer Behandlung in der Tierklinik befindet – und das, obwohl sich die Tat bereits am 22. Februar ereignet hatte. Muskat hat nun Strafanzeige gestellt, auch eine Belohnung für Hinweise auf den Täter wurde jetzt ausgesetzt.

Wegen Verdachtes eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sieht die Vorsitzende des Tierschutzvereins strafrechtliche Relevanz. "Eine Verweisung auf den Privatklageweg kommt für uns wegen der Tateinheit mit dem Offizialdelikt des § 17 TierSchG nicht in Frage", betont Muskat.

Dort heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Auch den Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sieht Muskat begründet. Die Katze wurde mit einem Luftgewehr angeschlossen. Das Waffengesetz sieht jedoch vor (§12, IV, 1a WaffG): "Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können." Zu deutsch: Mit einem Luftgewehr darf nicht im öffentlichen Raum geschossen werden. Das sei aber bei dem Schuss auf den Kater geschehen, erklärt Muskat. Tatort sei wohl die Gungoldinger Siedlung süd-westlich der St.- Marien-Straße gewesen. "Wir fürchten, dass der Täter wieder schießt, wenn er nicht gefasst wird", erklärt Muskat. Sie hat die Strafanzeige nicht an die Polizei sondern direkt an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt geschickt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter ist mit dem Fall selbst zwar nicht vertraut. Er erklärte jedoch gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER, dass eine Anzeige zunächst zur weiteren Ermittlung an die zuständige Polizeiinspektion übergeben werden müsse. "Wir selbst ermitteln nicht, das ist Aufgabe der Polizei."

In der Polizeiinspektion Eichstätt liegt die Anzeige bisher jedoch noch nicht vor. Polizeichef Helmut Wühr erklärte aber: "Selbstverständlich werden wir der Sache nachgehen."