Neuburg
Viel Gebrüll und ein abgeschlepptes Auto

Vhs-Dozentin musste trotz Parkausweis 500 Euro zahlen - Unternehmer nach Strafprozess nun vor dem Zivilrichter

26.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:30 Uhr
Der Parkplatz der Volkshochschule: Außerhalb der Kurszeiten werden Autos an den Haken genommen. Das musste auch eine Dozentin erleben. Sie klagt nun vor Gericht gegen den Abschlepper. −Foto: Foto: Frank

Neuburg (DK) Ärger und kein Ende für einen 58-jährigen Abschleppunternehmer. Am Mittwoch wurde er von Strafrichter Christian Veh wegen Erpressung, Amtsanmaßung, Betruges und falscher Angaben an Eides statt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Am Mittwochvormittag ging es vor Zivilrichter Georg Berger weiter. Dauerthema: Abschleppen. Der für sein rustikales Auftreten und seine lautstarken Wortbeiträge berüchtigte Unternehmer hatte das Auto einer Dozentin der Volkshochschule zu nächtlicher Stunde an den Haken genommen und dafür 500,99 Euro kassiert. Die wollte die Frau wiederhaben. Zu einer Einigung kam es nach eineinhalb Stunden Verhandlung nicht. Eine Entscheidung dürfte es erst am 17. Mai geben.

Es war der 18. Juli vergangenen Jahres. Die Burgheimerin hatte ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz der Volkshochschule (Vhs) abgestellt und in einem Restaurant gegenüber dem Gebäude einen Französischkurs gegeben. Als sie gegen 22.15 Uhr zu ihrem Wagen wollte, kam ihr bereits der Abschlepper mit blinkenden Lichtern entgegen. Der 58-Jährige habe die Beifahrertüre seines Fahrzeuges geöffnet "und sofort zu brüllen angefangen", berichtete die Klägerin. Er habe ihr mit Anzeige wegen Nötigung gedroht. Die Frau gab sich als Dozentin zu erkennen, die sogar einen Parkausweis der Vhs auf dem Armaturenbrett ihres Wagens liegen hatte. Der Abschlepper habe dann behauptet, der Parkausweis sei falsch und sie blockiere die Feuerwehrzufahrt. "Ich wollte etwas erklären, aber er hat nur weitergebrüllt", berichtete die Dozentin. "Ich war komplett in Panik und schockiert. " Schließlich einigte man sich darauf, dass die Frau gegen Zahlung von 100 Euro ihr Auto bekomme. So viel Geld hatte sie nicht dabei. Später wollte der 58-Jährige von dieser Vereinbarung auch nichts mehr wissen. Als die Burgheimerin ihr Auto aufsperren wollte, sei sie erneut angebrüllt worden. Schließlich holte sie ihre Papiere. "Aber ich habe Abstand zu ihm gehalten, weil ich Angst vor ihm hatte. " Verständlich, schließlich war es Nacht und der Unternehmer ist nicht nur ungebührlich laut, sondern auch eine imposante Erscheinung.

Dann tauchten weitere Darsteller in diesem Drama auf: eine Dozentin mit Kursteilnehmerin im Gefolge. Als sie wissen wollten, was denn los sei, ging das Gebrüll erneut los. Außerdem war das Auto einer der Frauen bereits abtransportiert - auch dieser Fall wird wohl vor Gericht aufschlagen. Der Abschlepper habe sogar während er die entsprechenden Formulare ausgefüllt habe, ständig gebrüllt. Und auch als er in sein Auto eingestiegen sei. Sein Sohn habe dann den Wagen auf sie zurollen lassen, berichtete die Frau. "Ich bin drei Mal zurückgewichen und habe halt, halt geschrien", schilderte die Klägerin Richter Georg Berger, der mehrmals den Protest des Abschleppers bremsen musste, der von "Lügenmärchen" sprach. Schließlich kam der Ehemann der Dozentin, alarmiert durch einen Anruf hinzu. Dem erteilte der Abschlepper sofort Hausverbot auf dem Parkplatz. Der Kursteilnehmerin soll er das Handy weggenommen haben, weil sie damit fotografieren wollte. Und dann, so die Schilderung der Frau, soll es fast noch zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann gekommen sein. "Das war ein Albtraum für mich. Das hat mich noch tagelang verfolgt", erzählte sie am Rande der Verhandlung.

Offensichtlich war es der Ehemann, der schließlich die Polizei alarmierte. Die konnte nicht viel ausrichten, außer eine Atemalkoholkontrolle bei einer der Frauen durchzuführen, die von dem 58-Jährigen als "besoffen" bezeichnet worden sei. Der Test verlief negativ, die Dame hatte nichts konsumiert. Der Wagen der Französischlehrerin wurde schließlich abgeschleppt. Sie bekam ihn gegen Zahlung von 500 Euro wieder. "Da steht ein Auto, da ist ein Parkausweis drin - und jetzt erklären Sie mir, warum Sie dann abschleppen", wollte Richter Berger zwischendurch wissen. "Wir haben einen Vertrag, dass die Parkplätze frei sein müssen", entgegnete der Beklagte.

Die Herausgabe des Autos am anderen Tag sei auch nicht ohne Drohung abgegangen, berichtete die Dozentin. "Beim nächsten Mal kostet es 1000 Euro", soll der 58-Jährige gesagt haben.

Richter Georg Berger unterbrach die Verhandlung für eine Viertelstunde, um dem Beklagten Gelegenheit zu einem Gespräch mit seinem Rechtsbeistand zu geben. Ergebnis: Der Unternehmer lehnte einen Vergleich ab. Eine Entscheidung ist am 17. Mai zu erwarten.

Was hat es nun mit diesem Vhs-Parkplatz und dem freundlichen Parkreglement auf sich. Walter Friemel, Volkshochschul-Vorsitzender, erklärte gegenüber dem DONAUKURIER, der Finanzausschuss der Stadt habe die Vhs mit einer Vollmacht ausgestattet. Die Parkplätze, etwa 14 Stück an der Zahl, seien für Dozenten und Kursteilnehmer reserviert - und das nur während der Kurse. Früher habe man mit wilden Partys, Glasscherben und beschädigten Autos Probleme gehabt. Seit abgeschleppt werde, sei alles in Ordnung. "Und seit Juli ist auch fast kein Auto mehr abgeschleppt worden", betonte Friemel.

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