Neuburg
Zweimal zugestochen

Messerattacke auf Mitbewohner im Asylbewerberheim: 29-Jähriger am Neuburger Amtsgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt

26.07.2017 | Stand 23.09.2023, 2:47 Uhr
Unterstützung erhielt der Angeklagte (links) in der gestrigen Verhandlung auch durch einen Dolmetscher. −Foto: Wittmann

Neuburg (DK) Weil er Anfang des Jahres einen Mitbewohner in einer Asylunterkunft in Neuburg mit einem Messer am Hals und an der Stirn schwer verletzt hat, muss ein 29-jähriger Mann nun ins Gefängnis.

Er wurde gestern am Neuburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

„Nichts für schwache Nerven“ meinte Richterin Celina Nappenbach beim Betrachten der Bilder, die das Opfer mit seinen Narben zeigen, die von der Attacke des 29-Jährigen rühren. Am 25. Februar war es in der Asylunterkunft in Neuburg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem 21-jährigen Geschädigten gekommen. Warum, das konnte im Laufe der Verhandlung nicht geklärt werden. Der Angeklagte wollte sich nicht zum Motiv äußern, das Opfer konnte sich die Hintergründe der Tat nicht erklären und die Zeugen konnten das verbale Duell, das der Messerattacke vorausgegangen war, nicht verstehen.

Das Wetter schien es gut zu meinen mit den Neuburgern an besagtem Faschingssamstag. „Wir waren in einer Gruppe im Garten unserer Unterkunft bei einer Bank und haben uns unterhalten“, ließ das aus Afghanistan stammende Opfer über einen Dolmetscher verlauten. Plötzlich habe sich der Angeklagte der Gruppe von der Seite genähert. Mit aggressiver Mimik und Gestik, wie die Zeugen einhellig bekundeten.

Bei der anschließenden Rangelei soll der Angeklagte dann ein Messer gezückt und den Geschädigten mit der wohl sichelförmigen Klinge schwer verletzt haben. Die Konsequenz: eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde am Hals und eine fünf Zentimeter lange Wunde an der Stirn. „Sie haben mit ihrer Tat billigend sehr schwere Verletzungen beim Opfer in Kauf genommen“, sagte Staatsanwalt Niki Hölzel an den 29-Jährigen gerichtet. Nur die Tatsache, dass die Verletzungen nicht lebensgefährlich gewesen seien und der Angeklagte nach dem zweiten Hieb von seinem Opfer abließ, hätten den Mann vor einer Anklage wegen versuchten Totschlags bewahrt. „Aber das war knapp“, befand die vorsitzende Richterin.

Bereits kurz nach der Tat hatte sich der Angeklagte bei der hiesigen Polizei gestellt. Auch in der gestrigen Verhandlung räumte der Mann die Messerattacke in vollem Umfang ein. Weil der Pakistani jedoch kein Deutsch spricht, ließ er von seiner Verteidigerin Julia Friedl eine Stellungnahme verlesen. Er habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und sei darüber hinaus unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Eine Flasche Whiskey und drei bis vier Joints hatte der Angeklagte im Laufe des fraglichen Tages bereits konsumiert, wie er über einen Dolmetscher ausrichten ließ. Deswegen wisse er auch nicht mehr, wo er die Tatwaffe, die bis zum heutigen Tag nicht gefunden werden konnte, hingepackt habe. Angeblich hätte zwischen ihm und dem Opfer seit einiger Zeit sogar eine Freundschaft bestanden. Deswegen tue ihm alles „sehr, sehr Leid“, wie sein Dolmetscher in einer Entschuldigung stellvertretend beteuerte. Er wollte eigentlich schon aus der Untersuchungshaft in Augsburg einen Entschuldigungsbrief schreiben, dies sei wegen seiner Legasthenie aber nicht möglich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Schlussplädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Das „höchst gefährliche Verhalten“ des Mannes und die Tatsache, dass neben der bleibenden Narbe auf der Stirn auch psychische Schäden beim Opfer blieben („Ich hatte Todesangst“), hätten zu dieser vehementen Forderung geführt. Zumal auch zwei Zeugen gehört haben wollen, wie der Angeklagte mit einem aggressiven Grundtenor („Ich werde ihn schlagen“) die Auseinandersetzung mit dem 21-Jährigen suchte.

Weitgehend regungslos nahm der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis und – nach kurzer Beratschlagung mit dem Dolmetscher und seiner Anwältin – dieses schließlich auch an auch an. Es ist somit rechtskräftig, der Haftbefehl aus dem Februar bleibt bestehen.

Florian Wittmann