Bergheim
Bergheim setzt auf Blockhütten

Gemeinderat treibt Planungen für Waldkindergarten voran und weist ein Sondergebiet für die Einrichtung aus

17.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:33 Uhr
Der Waldkindergarten bei Unterstall: Die Einrichtung soll jetzt zwei Blockhütten bekommen. −Foto: Foto: Hammerl

Bergheim (ahl) Der Bergheimer Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme entschieden, die Planungen für zwei Blockhütten im Waldkindergarten voranzutreiben. Grundlage ist der von Planer Lukas Frank vorgestellte Entwurf. Vorher wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Nachdem das Landratsamt im Zuge der Berichterstattung über die geplante Blockhütte für den Waldkindergarten die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der Kindergarten dem aktuellen Flächennutzungsplan widerspreche, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, ein Sondergebiet "Waldkindergarten" auf dem entsprechenden Grundstück auszuweisen. Wie eine solche Blockhütte im Detail aussehen könnte, erläuterte Bauingenieur Frank aus Rohrenfels den Gemeinderäten. Die Holzstämme mit einem Durchmesser von 30 bis 40 Zentimeter stammten meist aus Norwegen, Polen oder Tschechien und würden sozusagen übereinandergestapelt - ohne zusätzliche Materialien. "Das Tolle an einer Blockhütte ist, dass es ein rein ökologischer Bau ist, völlig ohne Chemikalien", schwärmte Frank. Zudem könne das Bauwerk, dessen Boden aus Holzdielen besteht, später mit wenig Aufwand wieder abgebaut und an einen anderen Ort versetzt werden. Das Dach könne er sich mit Naturbedeckung aus Grünpflanzen vorstellen, dann passe es sich noch besser in die Landschaft ein.

In der derzeitigen Planung verfügt die Hütte über einen 24 Quadratmeter großen Raum mit Wasch- und Sitzgelegenheit sowie einen kleineren, zirka zwölf Quadratmeter großen Raum, der beispielsweise als Ruheraum genutzt werden könnte. Die Hütte allein veranschlagte er mit 25000 Euro, hinzukämen 5400 für das Punktfundament, 5000 für die Dachbegrünung, je 4000 für den Kamin beziehungsweise Fenster und Türen, 2500 für Einbaumöbel und 5000 Euro für eine Photovoltaikanlage, in Summe 50900 Euro netto. Würden zwei Hütten errichtet, was Gensberger befürwortete, da der Bedarf steigt, würde die Bagatellgrenze von 100000 Euro brutto überschritten, so dass die Kommune mit einem Fördersatz von insgesamt zirka 90 Prozent - 55 Prozent FAG-Förderung und 35 Prozent Bundesmittel - rechnen könnte.

Der Bürgermeister argumentierte, die Nachfrage steige überall und nannte als Beispiel den Landkreis Traunstein, der in wenigen Jahren vier Waldkindergärten errichtet habe, der älteste werde gerade um eine Gruppe erweitert. Übergangsweise, bis in Bergheim eine zweite Gruppe installiert sei, habe die Stadt Neuburg, deren Waldkindergarten nach eineinhalb Jahren bereits überbucht sei, Interesse signalisiert, die Hütte zu nutzen beziehungsweise interessierte Eltern nach Bergheim zu verweisen. Und sollten eines Tages tatsächlich die Kinderzahlen sinken und die Hütte nicht mehr benötigt werden, so sei sie leicht versetzbar und könne gegebenenfalls auch verkauft werden.

Vize-Bürgermeisterin Claudia Heinzmann (DG) fragte nach der Lebensdauer der Blockhütten, die Frank vorsichtig mit "mindestens 40 bis 50 Jahre" angab. Gensberger ergänzte, manche Gebirgshütte sei auch schon 100 bis 200 Jahre alt. Michael Kaufmann (DG) wollte wissen, welche Vorteile die Hütte gegenüber einer Unterkunft in Holzständerbauweise hätte. Frank nannte eine deutlich bessere Nachhaltigkeit. Ein Problem der Holzständerbauten sei die Dämmung, die beispielsweise von Mäusen aufgefressen werden könnte. Auch der Brandschutz sei wesentlich besser, denn Holzbretter seien wesentlich leichter entflammbar als Massivholzstämme.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes brachte der Gemeinderat außerdem einstimmig neue Gewerbeflächen in Richtung Stauwerk auf den Weg. Das Gewerbegebiet wird dort in zwei Teile mit fünf Hektar westlich und 3,7 Hektar östlich aufgeteilt, dazwischen verläuft die Staatsstraße 2043 mit Begrünung auf 0,5 Hektar Fläche, so dass sich eine Gesamtfläche von 9,2 Hektar ergibt. Laut Umweltschutzprüfung haben die Randzonen naturschutzrechtlichen Wert für Artenschutz und Biotope, berichtete Aylin Seefried vom Planungsbüro Wipfler. Bodendenkmäler und Randbegrünung wurden mit aufgenommen.

Notwendig ist das Areal, da das bestehende Gewerbegebiet Förchenau I komplett besiedelt und die Nachfrage für das in Planung befindliche "Am Riedweg" bereits so hoch ist, dass dort ebenfalls bald keine Flächen mehr frei sind. Geplant ist die öffentliche Auslegung im Sommer, der Beschluss soll dann voraussichtlich im Oktober gefasst werden.