Bergheim
Knöllchen gibt es künftig auch von der Gemeinde

Bergheimer Volksvertreter kümmern sich um eine Fülle an Themen Firma Schulz will herziehen

22.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:01 Uhr

Bergheim (ahl) Ungewöhnlich knapp fielen mehrere Beschlüsse im Gemeinderat Bergheim, dessen Sitzung sich dank zweier Architektenvorträge ziemlich in die Länge zog.

20 Hektar umfasst das Planungsgebiet, das mit der sechsten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bergheim überplant werden soll. Hintergrund ist der Antrag der Firma Schulz, die ihren Firmensitz von Neuburg nach Bergheim verlegen will. Momentan wird die Fläche im FNP als landwirtschaftliche Fläche beziehungsweise als Aufforstungsfläche geführt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, eine Teilfläche um die Asphaltmischanlage als Gewerbegebiet auszuweisen, um die bestehenden Gebäude sowie die geplanten Lager, Stellplätze und Verwaltungsgebäude städtebaulich einordnen zu können. Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schulz", der 19 Hektar umfasst, davon 7,5 Hektar Seen, 5,5 Hektar Ausgleichsfläche und 5,6 Hektar Gewerbefläche. Ebenso einig billigte das Gremium den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Riedweg", der ein Hektar Fläche im Süden sowie die Bauplätze für Feuerwehrhaus und Bauhof im nördlichen Teil umfasst - was bereits im FNP enthalten ist - mit Ausnahme einiger Parkplätze, wofür Planer Martin Käser eine redaktionelle Änderung im FNP beantragen will. Die Grundstücke im Gewerbegebiet sind noch nicht festgelegt, um hier flexibel auf die Wünsche der Bewerber eingehen zu können. Zwei Geschosse sind zulässig, ebenso Betriebsleiterwohnungen. Länger diskutierte der Gemeinderat über Parkplätze, weshalb schließlich im Bebauungsplan festgeschrieben wurde, dass je Mitarbeiter ein Parkplatz auf dem jeweiligen Betriebsgelände vorzuhalten sei. Der Beschluss fiel jedoch denkbar knapp mit 6:5 Stimmen. Käser empfahl, nicht genehmigungsfrei bauen, sondern jeden ansiedlungswilligen Betrieb einen Bauantrag stellen zu lassen. "Dann hat der Gemeinderat noch einmal Mitspracherecht", ergänzte Bürgermeister Tobias Gensberger.

Da immer häufiger Straßensperrungen von Bürgern beantragt und von Gemeindearbeitern erstellt werden, wie Gensberger vortrug, sollen die Kosten zukünftig an die Antragsteller weitergegeben werden, da regelmäßig zwei Arbeiter für mindestens zwei Stunden beschäftigt seien, was mindestens 130 Euro koste. 150 Euro sollen als Pauschale in Rechnung gestellt werden, beziehungsweise 50 Euro, sofern das Material selber abgeholt werde. Kirchen und Vereine müssen nicht zahlen. Albert Zeller meinte, 100 Euro reichten aus, womit er sich jedoch nicht durchsetzen konnte.

Reine Formsache war die Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht. Der Bergheimer Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags und gab die Optionserklärung ab, was der Kommune eine Übergangsregelung bis Ende 2020 verschafft. Andernfalls wäre sie wie alle Körperschaften des öffentlichen Rechts schon ab Januar 2017 verpflichtet, auf alle nichthoheitlichen Aufgaben Umsatzsteuer zu erheben. Zum neuen Recht kann jederzeit gewechselt werden, sobald geklärt ist, welche Leistungen wie zu besteuern sind. Da gebe es noch einige Vorarbeiten für die Verwaltung zu leisten, erklärte Verwaltungsleiter Josef Lux.

Um die Firma Hofmann Mineral, die mittels Probebohrungen in der Gemarkung neue Kieselerdevorkommen finden will, zu unterstützen, stimmte der Gemeinderat Probebohrungen auf eigenen Grundstücken zu und gab die Anschriften der betroffenen Eigentümer weiter, damit das Unternehmen mit ihnen in Kontakt treten kann. "Hier bestehen keine rechtlichen Bedenken, weil ein berechtigtes Interesse besteht", teilte Lux auf Nachfrage von drittem Bürgermeister Thomas Bauer mit.

Parksünder müssen sich in Bergheim zukünftig auf Knöllchen einstellen, denn zwischenzeitlich haben sich Mitarbeiter schulen lassen, so dass die Gemeinde ab 2017 den ruhenden Verkehr selber überwachen und Verstöße ahnden kann.

Weniger als 5000 Euro kosten anstehende Reparaturarbeiten am undicht gewordenen Feuerlöschteich in Hennenweidach. Die Gemeinde muss diese Kosten nicht übernehmen, weil die Pflicht, die Löschwasserversorgung sicherzustellen laut Bayerischem Feuerwehrgesetz nur "in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit" gelte. Das Brandrisiko der Aussiedlerhöfe stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand für die Kommune, daher könne die nicht belangt werden, es reiche aus, einen durchschnittlichen Löscherfolg zu sichern, auch wenn dafür das Wasser mit Tanklöschfahrzeugen oder aus größerer Entfernung herbeigeschafft werden müsse. Jedenfalls hat Gensberger diese Auskunft beim Bayerischen Gemeindetag erhalten. Bislang hatte die Gemeinde stets die vollen Kosten übernommen, wenn Instandsetzungen notwendig waren, von nun an nur noch 50 Prozent, gedeckelt auf 2500 Euro.