Bergheim
Gensbergers "geringe Schuld"

"Befreiung" aus dem Altenheim beschäftigt die Landesanwaltschaft

07.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:57 Uhr

Bürgermeister Tobias Gensberger, hier mit seiner Stellvertreterin Claudia Heinzmann, kann sich über die Einstellung des von ihm selbst initiierten Verfahrens freuen. ‹ŒArch - foto: Hammerl

Bergheim (DK) Eingestellt wurde das Disziplinarverfahren, das der Bergheimer Bürgermeister Tobias Gensberger gegen sich selbst eingeleitet hatte.

Hintergrund war, dass er eine Verwandte, die gegen ihren Willen in einem Pflegeheim untergebracht war, auf deren Hilferuf hin aus dem Heim geholt hatte - gegen den Willen des Heimpersonals und ohne Wissen des damaligen Betreuers Josef Lehmeier, der ebenfalls zu den Verwandten der damals 85-Jährigen gehört und zudem Bergheimer Gemeinderat ist.

So weit wäre das eine reine Privatangelegenheit und hätte keinerlei dienstrechtliche Konsequenzen gehabt, hätte sich der junge und noch unerfahrene Kommunalpolitiker nicht unbedachterweise als Bürgermeister von Bergheim vorgestellt. Damit habe er die diensthabende Pflegerin beruhigen wollen, erklärte er sein Vorgehen später. Dies aber stieß der Kommunalaufsicht als möglicher Amtsmissbrauch auf und so entschied er sich, Selbstanzeige zu erstatten. Das Landratsamt gab das Verfahren weiter an die Landesanwaltschaft, die nun - nach 15 Monaten Verfahrenszeit - entschieden hat, es gegen eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. Es sei somit rechtskräftig abgeschlossen, teilt Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier auf Anfrage des DONAUKURIER mit und begründet die Entscheidung mit "geringer Schuld des Beamten", zumal davon auszugehen sei, "dass die Auflage geeignet ist, den Beamten zukünftig zur Einhaltung der Dienstpflichten anzuhalten".

In der Sache an sich würde Gensberger "jederzeit wieder so handeln", natürlich aber als Privatmann. Denn die alte Dame wird nun schon ihr zweites Weihnachten in den eigenen vier Wänden erleben. Sie lebt wieder zu Hause in Unterstall, wird von einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut. Der Betreuer wurde gewechselt. Der neue, berufsmäßige Betreuer sorgte dafür, dass ihre Wohnräume hergerichtet wurden und sie wieder zu Hause leben kann.