Bergheim
Beschwerden ärgern den Bürgermeister

Winterdienst ist Thema im Bergheimer Gemeinderat Bauanträge genehmigt

23.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:55 Uhr

Bergheim (ahl) Eine kurze Sitzung hat der Bergheimer Gemeinderat am Montagabend absolviert. Einstimmig und ohne Diskussion geändert wurde der Bebauungsplan "Am Fährenweg". Die zulässige maximale Wandhöhe beträgt nun 6,5 Meter. Bislang war bei zweigeschossiger Bauweise eine maximale Wandhöhe von exakt sechs Metern vorgegeben, was sich jedoch nach heutigen technischen Richtlinien als nicht realisierbar herausgestellt habe, teilte Bürgermeister Tobias Gensberger (Dorfgemeinschaft Bergheim) mit.

 Nachdem Bauherren bei der VG Neuburg angefragt hatten, ob eine Befreiung möglich sei, gab es eine Rücksprache mit dem Landratsamt. Da es sich um ein grundsätzliches Problem handele, wurde eine Befreiung abgelehnt und vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu ändern, was nun erfolgen wird.

Ebenfalls einstimmig beschieden wurde die Voranfrage für eine Betriebsleiterwohnung der Familie Medele in Unterstall. Zwar befindet sich das Vorhaben im Außenbereich, jedoch geht der Gemeinderat von einer Privilegierung aus, da sich auf dem Grundstück bereits Stallungen und Melkgebäude befinden, und der Bauherr den Antrag entsprechend begründet. Er verspricht sich davon eine Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft. Das Abwasser wird über eine Kleinkläranlage entsorgt, ein Anschluss an die kommunale Abwasserentsorgung ist nicht vorgesehen.

Abgelehnt hat der Gemeinderat dagegen den Antrag des Vereins pro familia Ingolstadt, der sich einen Zuschuss von 200 bis 500 Euro erhofft hatte. Argumentiert wurde unter anderem damit, dass der Verein Teil eines Kooperationsprojekts mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sei. Gensberger sah jedoch keinen Grund, einen Zuschuss zu gewähren, da der Verein bereits vom Landkreis bezuschusst wird, was die Kommunen über die Kreisumlage mitfinanzieren.

Im Amt bestätigt wurden die beiden Kommandanten der Feuerwehr Attenfeld. Thomas Schlamp war zum Kommandanten, Martin Scherzer zum dessen Stellvertreter gewählt worden.

Immer wieder erhalten Bürgermeister und Verwaltung Beschwerden wegen des Winterdienstes. "Wir räumen wirklich jede Anliegerstraße - aber nach Prioritäten", stellte Gensberger klar. Deshalb könne es dauern, bis die letzte Anliegerstraße geräumt ist. Die Gemeinde Bergheim leiste freiwillig weit mehr, als sie verpflichtet sei, betonte er, "ein Anspruch auf jederzeit eis- und schneefreie Anliegerstraßen besteht zu keiner Zeit". Verpflichtend seien nur Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Kreuzungs- und Straßenbereiche zu räumen und zu streuen. Im Ingolstädter Westen würde es beispielsweise so gehandhabt. Deshalb enttäusche es ihn schon, wenn Bürger anriefen und sich beschwerten, es werde "zu spät geräumt, gar nicht oder nicht ausreichend". Er wies darauf hin, dass Anwohner laut Winterdienstverordnung verpflichtet seien, den Gehweg zu räumen beziehungsweise dort, wo kein Gehweg vorhanden sei, einen ein Meter breiten Streifen der Straße für Fußgänger von Schnee und Eis zu befreien. Das gelte auch für Straßen, die später von der Gemeinde geräumt würden. Wird dem nicht nachgekommen, kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro verhängt werden, teilte er vorsorglich mit.