Neuburg
Arbeitgeber bestohlen

Urteil: Sechs Monate auf Bewährung

11.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr

Neuburg (ssb) Weil sie ihrem Arbeitgeber über 2400 Euro gestohlen hat, ist eine 25-jährige Neuburgerin gestern am Amtsgericht Neuburg wegen Untreue verurteilt worden. Sie war eine Woche Filialleiterin in einem Geschäft in Neuburg, bevor sie die Nerven verlor und das Geld mitnahm.

Ganz rekonstruieren konnte Richterin Celina Nappenbach die Ereignisse des 28. September des vergangenen Jahres zunächst auch in der Verhandlung nicht. Zum einen passte die Aussage der Angeklagten, die gestand, nicht mit den Erkenntnissen der Polizei zusammen. Das lag aber wohl auch daran, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war.

Die junge Frau hatte im September 2017 ihre neue Stelle angetreten. Doch sie wurde nicht wie von ihr erwartet als Verkäuferin eingesetzt, sondern musste die Neuburger Filiale leiten. Das überforderte die Angeklagte. Noch vor der Arbeit habe sie sich deshalb mit "mehreren Dosen Prosecco Mut angetrunken". Doch auch das half nichts: Alleine im Geschäft, zwischen Neuware und Kunden, wurde sie immer angespannter. Noch im Laden genehmigte sie sich "viel Wein". Sie bekam Panik, nahm nach eigener Aussage die Tageseinnahmen aus dem Safe und verließ den Laden.

Die Kunden, die danach das Geschäft betraten, suchten vergeblich nach einer Verkäuferin. Einige bedienten sich selbst und ließen das Geld einfach auf dem Kassentresen zurück. Auf den Tumult aufmerksam wurde schließlich eine Politesse: "Mittlerweile waren etwa zwölf bis 13 Leute vor und in dem Geschäft", gab sie zu Protokoll. Sie habe erst einmal den Laden geräumt, dann sei schon eine Mitarbeiterin des Shops vorbeigekommen - die den Laden durchsuchte und feststellte, dass die Chefin abgehauen war. Die hatte sich mittlerweile von dem Diebesgut einige Flaschen Bier gekauft.

Die herbeigerufene Polizei stellte nicht nur fest, dass der Safe geöffnet war und die Tageseinnahmen fehlten. Sie bemerkten auch, dass die Tür zum Büro aufgebrochen war und eine Kasse leer auf dem Schreibtisch der Angeklagten stand. Die leugnete jedoch während des Verfahrens, auch die Kasse an sich genommen zu haben. Und auch die Tür habe sie nicht aufgebrochen, schließlich habe sie einen Schlüssel gehabt. Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, konnte jedoch bestätigen, dass die bei der Frau zu Hause gefundene Geldsumme deutlich größer war als die Tageseinnahmen allein. Außerdem hätten die Beamten in der Handtasche der 25-Jähigen Teile der zerstörten Tür gefunden. Das konnte sich die Angeklagte nicht erklären. Allerdings habe es einen Zeitraum gegeben, in dem sich nur Kunden in dem Laden befanden, die Tür zum Büro und zum Safe allerdings offen war. Trotzdem sah es Staatsanwältin Verena März als erwiesen an, dass die Angeklagte auch den Inhalt der Kasse gestohlen und die Tür eingetreten hatte. Sie plädierte für acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Einziehung der über 2400 Euro Schaden.

Richterin Nappenbach sprach die Frau der Untreue schuldig, entschied aber auf sechs Monate auf Bewährung. Sie verknüpfte diese Strafe mit zwei Auflagen: Zum einen wird der 25-Jährigen für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, zum anderen muss sie 2018 mindestens sechs Termine bei der Suchtberatungsstelle der Caritas wahrnehmen. Auf die Einziehung des Schadens verzichtete die Richterin, da die Frau ihren Arbeitgeber schon entschädigt hatte. Deshalb behielt sich die Staatsanwältin offen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.