Ansbach
VGH gibt Landkreis recht

13.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:21 Uhr

Ansbach/Neuburg (kpf) Überraschende Neuigkeiten aus Ansbach: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der dort mit vier Senaten vertreten ist, hat dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Sachen Altpapiertonne Recht gegeben. Das heißt, der Kreis darf dem Schrobenhausener Entsorger Gigler die Einsammlung von Altpapier aus Privathaushalten verbieten.

Die Richter sahen jedoch die große Tragweite dieser Entscheidung, nicht nur für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, sondern landauf, landab - und ließen deshalb eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Das Gericht in Sachsen ist die oberste deutsche Instanz in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten.

In der Verhandlung am Donnerstag hatte das Gericht noch keine Entscheidung verkündet. Erst im Nachgang haben die Richter - das Urteil mit ausführlicher Begründung dürfte erst in zwei Wochen vorliegen - zumindest eine Vorabinformation "niedergelegt", wie es bei den Juristen heißt. Darin bestätigen sie, dass der Landkreis Gigler die Altpapiersammlung untersagen darf. Rolf Fischer, Geschäftsführer bei der Entsorgungsfirma, wusste gestern noch nichts von der Entscheidung der Ansbacher Richter. Nachdem Gigler die Sammlung gerne fortsetzen möchte, wie Fischer in Gesprächen mit dem DONAUKURIER mehrfach versicherte - im Jahr 2015 vermarktete der Schrobenhausener Entsorger 3912 Tonnen Altpapier - wird das Unternehmen die Möglichkeit einer Revision ausschöpfen. Zumindest weist Fischer auf diesen für ihn denkbaren Weg hin. Final dazu äußern konnte sich der Geschäftsführer noch nicht. Zuerst müsse das Urteil mit Begründung vorliegen.

Eine abschließende Entscheidung, sollte der Streitfall in höchstrichterliche Sphären nach Sachsen gelangen, dürfte frühestens in einem Jahr zu erwarten sein. Sollte der Landkreis auch dort obsiegen, muss er ein eigenes Sammelsystem aufbauen und die Abfuhr ausschreiben, wie bereits im Jahr 2011 vom Kreistag beschlossen. Für die Bürger ist es im alltäglichen Leben irrelevant, wer die blauen Tonnen leert. Sowohl Gigler auf der einen, als auch Landrat Roland Weigert auf der anderen Seite stehen dafür, dass der Service erhalten bleibt. Einziger Unterschied: Wer sein Papier in eine kommunale Tonne gibt, kann ins Räderwerk der Gebühren eingreifen. Sollten die Landkreisbetriebe mit dem Papier Geld erlösen, wird das auf die Müllgebühren angerechnet, die dann vielleicht gesenkt werden können.