Familienvater muss für sieben Jahre in Haft

25.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:39 Uhr

Ingolstadt (DK) Das Landgericht Ingolstadt hat einen 30-jährigen Familienvater aus dem Kreis Pfaffenhofen wegen mehrerer Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch und schwerer sexueller Nötigung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Wie berichtet, hatte der Angeklagte am Donnerstag gestanden, sich zwischen Herbst 2005 und Frühjahr 2007 an seiner heute 15 Jahre alten Stieftochter vergangen zu haben. Es begann mit Berührungen im Intimbereich und führte "mit steigender Intensität in der Ausführung", so Sitka in der Urteilsbegründung, unter anderem zu zwei Fällen, in deren Verlauf der Angeklagte die damals 14-Jährige mit Klebeband ans Bett gefesselt hatte, um sie widerstandslos missbrauchen zu können. Ein Mal drückte er ihr ein Kissen ins Gesicht, um die Schreie zu ersticken.

Von Ehefrau erwischt

Die Serie der Straftaten endete, als der Mann im März 2007 von seiner Ehefrau, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat, im Bett des Mädchens überrascht wurde. Im März dieses Jahres erfuhr der in Bonn lebende Großvater des Opfers von den Missbrauchsfällen. Er erstattete Anzeige, die Polizei nahm den Beschuldigten fest.

Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er seine Stieftochter vergewaltigen wollte, doch wegen der Gegenwehr des Mädchens blieb es stets beim Versuch. Das stellte auch das Gericht fest. Den Vorwurf der schweren Vergewaltigung ließ Staatsanwältin Julia Haselsteiner daher fallen.

Sie sah die Anklage im Laufe der Verhandlung "zum größten Teil bestätigt" und hielt es dem 30-Jährigen zu Gute, "dass er ein relativ umfangreiches Geständnis" abgelegt habe. Zu seinen Lasten wertete Haselsteiner die Häufigkeit der Delikte. "Warum hat er die Taten über einen so langen Zeitraum fortgesetzt" Die "steigende Intensität" bei der Ausführung hält die Staatsanwältin ebenfalls für strafverschärfend. Die vor Gericht artikulierte sowie mit Fluten von Tränen begleitete Reue bewertete Julia Haselsteiner ambivalent: "Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen jedenfalls jetzt leid tut." Am Ende forderte sie eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

"Volles Geständnis"

Marion Reisenhofer, die Verteidigerin des Angeklagten, hob das "volle Geständnis" hervor. Ihr Mandant habe alles unternommen, um die Vernehmung des Missbrauchsopfers vor Gericht zu verhindern. Der Auftritt der 15-Jährigen habe sich nur deshalb nicht verhindern lassen, weil es "einige Randpunkte" zu klären gab, "die für das Gericht wichtig waren".

Die Anwältin argumentierte: "Wer setzt sich schon hier hin und belastet sich selber in solcher Weise? Er hat zugegeben, dass er es nicht geschafft hat, die Gegenwehr des Mädchens zu überwinden." Marion Reisenhofer merkte an, dass sich ihr Mandant nicht allein auf sein Alkoholproblem herausreden wollte. Sie betonte: "Er hatte nie die Absicht, sich vor Gericht als Opfer darzustellen."

Diese Einlassung modifizierte Richter Sitka in der Urteilsbegründung. Sicherlich sei das "umfassende Geständnis auch von Reue getragen". Allerdings sei für ihn "nicht erkennbar gewesen, was der Angeklagte mehr bedauert: seine Taten oder sein Schicksal". Sitka attestierte dem 30-Jährigen "ein erhebliches kriminelles Potenzial und eine hohe dissoziale Neigung". Wenigstens habe er "die Taten beendet, ohne dass er von der Polizei dazu gezwungen wurde".

Es war der Großvater, der die Aufklärung der Verbrechen ins Rollen gebracht hatte. Er meldete sich gestern nach der Verhandlung kurz zu Wort: "Jetzt geht es mir etwas besser."