Grenzen sozialer Adern

19.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:20 Uhr

Zum Artikel "Gemeinderat lehnt Tierheim entschieden ab" (DK vom 30. September/1. Oktober):

Der Tierschutzverein Neuburg-Schrobenhausen plant auf dem ehemaligen Minigolfgelände bei Etting eine Dependance zu eröffnen. Hier sollen Hunde, Katzen, Kleintiere, Stadttauben und exotische Vögel und im Sinne eines Tierhospizes insbesondere alte Tiere gepflegt werden. Der Wettstettener Bürgermeister Gerd Risch lobte das Projekt als eine tolle Sache.

Soziale Ader und Uneigennützigkeit finden allerdings Grenzen, denn eine Handvoll privilegierter Eigner in der Nachbarschaft finden mit Herrn Risch: "Sinn und Zweck eines Wochenendhauses ist es ja gerade, dass ich da meine Ruhe habe." Diese Argumentation aus sozialer Verantwortung gegenüber Tieren muss jedem Christen das Herz aufgehen lassen. Hier scheint jemand den Begriff "Privilegierte Bauvorhaben" (gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch) in einen unwiderlegbaren bayerischen Kontext eingebettet zu haben: "Mei Ruah will i ham, was genga mi die Viecha an"

Allerdings meint der Begriff etwas anderes: Die Zulässigkeit solcher Vorhaben steht nur unter dem Vorbehalt des Entgegenstehens öffentlicher Belange und einer ausreichenden Erschließung. Öffentliche Belange werden durch die Arbeit des Tierschutzvereins mit großem Engagement vertreten. Ohne Tierschutzvereine müssten die Städte eigene Behörden mit hauptamtlichen Mitarbeitern für die eigentlich hoheitliche Aufgabe vorhalten. Der Einwand der nicht gesicherten Erschließung wiegt ähnlich schwer: Einer der benachbarten Eigner weigert sich, sechs Meter des in seinem Besitz befindlichen Wegs zur vergüteten Nutzung frei zu geben. Hält hier einer alle Fäden in der Hand?

Es wird nun Aufgabe der Stadt Ingolstadt sein, die Perspektive wieder gerade zu rücken.

Martin Zeitelberger, Ingolstadt