Wenig Klarheit

23.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:26 Uhr

Zum Leserbrief "Nicht zukunftsweisend" (DK vom 14. März), in dem es um die Straßenausbaubeiträge in Wettstetten geht:

Wie wenig Klarheit und Verständnis zum Thema Straßenausbaubeiträge trotz der vielen Informationsveranstaltungen und Flugblätter bei vielen Wettstettenern noch vorherrscht, beweist erneut dieser Leserbrief. Hierin wird zwar bestätigt, dass - insbesondere jüngere - Gemeinderatsmitglieder in die Zukunft denken, was finanziell (nicht nur auf die Rente bezogen) auf den Einzelnen einmal zukommen könnte. Doch wird daraus genau der falsche Schluss gezogen.

Diese Gemeinderäte und viele Grundbesitzer haben erkannt, dass sie erst in frühestens zehn bis 15 Jahren mit einer kräftigen Einmalzahlung rechnen müssen, sollte ihre Straße dann in den "Genuss" der Erneuerung/Verbesserung kommen. Was helfen diesen dann die jetzt niedrigen Zinsen? Da dürfte es doch eher zumutbar sein, schon jetzt in anteiligen, kalkulierbaren Beträgen für abgeschlossene Sanierungen mitzuzahlen, damit hinterher nicht das böse Erwachen für einen selbst folgt. Wer weiß schon, ob er nicht ein Betroffener von den drei Straßenzügen oder einzelnen Gehwegen ist, die laut Mitteilung des Bürgermeisters vom 24. August 2015 als Nächstes zur Erneuerung anstehen?

Es erscheint dem Unterzeichner leichter verständlich zu sein, dass anteilige Jahresbeträge von beispielsweise 200 bis 300 Euro (geschätzt bei rund 700 Quadratmeter Grund und nur dann, wenn Maßnahmen erfolgt sind), über einen längeren Zeitraum verträglicher sind als Einmalzahlungen von einem mittleren vier- oder fünfstelligen Betrag. Dass die Kosten, soweit es keine reine Oberflächensanierung ist, zu zahlen sind, ist unbestritten.

Diese Belastung dürfte auch den wenigen "reinen" Grundbesitzern an Kreisstraßen zugemutet werden können. Straßen sind Allgemeingut - und daher sollten sich alle daran beteiligen. So sieht es das neue Gesetz auch vor. Zudem würde ich persönlich eine Entscheidung für wiederkehrende Beiträge als Aufforderung an den Bürgermeister und Gemeinderat sehen, mit der seit Jahren überfälligen Sanierung der Straßen zügig voranzugehen und nicht erst die nächste Bürgermeisterwahl und noch darüber hinaus abzuwarten. Punktuelle Reparaturen lösen nicht das Problem, sondern schieben es nur auf.

Noch zwei Anmerkungen zum Schluss: Die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen würde es dem Bürgermeister und Gemeinderat erleichtern, über eine Umstellung auf das Modell "Rednitzhembach" nachzudenken. Die Gegen-Bürgerinitiative versucht, durch aus dem Zusammenhang herausgerissene Texte zu Urteilen zum rheinland-pfälzischen KAG die Unsicherheit in der Bevölkerung nur zu verstärken.

Die möglichen Zahlungserleichterungen (Raten/Stundung/Verrentung) sind per Gesetz größtenteils nicht unwesentlich zu verzinsen und müssen nach derzeitigem Stand je nach Einzelfall vom Gemeinderat genehmigt werden. Mit jedem genehmigten Antrag erhöhen sich automatisch die Verbindlichkeiten der Gemeinde, da diese die Kosten bereits verauslagt hat, das Geld aber nicht sofort (oder bei Erlass gar nicht) zurückbekommt.

Das wiederum würde bedeuten, dass in diesem Zusammenhang mit jeder weiteren überfälligen Sanierung die Verbindlichkeiten der Gemeinde steigen würden, je mehr dieser Anträge genehmigt werden (müssten). Dies wäre durch wiederkehrende Beiträge auf jeden Fall vermieden.

Peter Renghart, Wettstetten