Diskriminierendes Schreiben

28.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:52 Uhr

Zur anhaltenden Diskussion über wiederkehrende Beiträge oder eine Einmalzahlung für den Ausbau von Straßen in Wettstetten:

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind ein Schritt in die Zukunft für Bürger in Wettstetten und Gemeinden in ganz Bayern. Zu den vielen Unstimmigkeiten bezüglich der Straßenausbaubeiträge, die die Wettstettener Bürger derzeit sehr beschäftigen, möchte ich bemerken: Auch Eichstätt prüft gerade, ob die wiederkehrenden Beiträge eingeführt werden sollen. Hierzu gibt Eichstätt auch Zahlen bekannt.

Die Aussage einer Gemeinderätin in der letzten Sitzung, die Anwohner der Kreisstraßen würden durch die wiederkehrenden Beiträge doppelt belastet (Lärm und Dreck ertragen und auch zur Kasse gebeten zu werden), ist so nicht richtig. Viele dieser Grundstücke (rund 80 von 120) grenzen auch an eine Anlieger- oder Hinterliegerstraße. Sie haben somit nicht nur Lärm und Dreck zu ertragen, sondern müssen nach der alten Regelung (Einmahlzahlung) bei Straßenerneuerung mit einem relativ hohen Betrag rechnen.

Der Bürgermeister ist nicht bereit, Zahlen zu nennen (wozu ihn ein Gemeinderat aufgefordert hatte) - kann er nicht oder will er nicht? Wir stützen uns auf die Zahlen, die in der Infoveranstaltung im Juni 2015 von Herrn Risch genannt und mittels einer Präsentation vorgestellt wurden. Hier wurden vor rund 200 Teilnehmern Zahlen genannt, die bis auf den Cent genau ausgerechnet waren, und die es plötzlich nicht mehr gibt.

Ab der Zustellung eines Bescheides muss der Betrag innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Es besteht bei einigen Wettstettenern ein Irrglaube, dass man den Betrag auf zehn Jahre abbezahlen kann. Nur in Härtefällen kann dies von der Gemeinde erlaubt werden.

Die Gemeinderäte haben sich bestimmt sehr lang und intensiv mit der Materie beschäftigt, daraus resultiert das Ergebnis 10:7 für wiederkehrende Beiträge. Die Behauptung, sie haben sich überhaupt nicht "schlau" gemacht, wie in einem anonymen Schreiben zu lesen ist, das in Wettstetten in Umlauf gebracht wurde, ist nicht gerechtfertigt.

Im oben genannten Schreiben wird auch Folgendes behauptet: " ..., dass sich im Jahre 1950 etliche Sudetendeutsche dort (gemeint ist das Sanierungsgebiet) angesiedelt haben. Sie konnten sich die Grundstücke aussuchen. Dafür mussten sie bis zum heutigen Tag keine Erschließungskosten zahlen." Es gibt hierzu Beweise, nämlich den Bescheid der Gemeinde Wettstetten vom 1. Oktober 1969 (der auch vorliegt), womit bestätigt wird, dass diese Behauptung nicht zutrifft, es wurden Erschließungsbeiträge bezahlt. Diese diskriminierende Unterstellung hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

Das anonyme Schreiben, von dem hier die Rede ist, haben aber nicht alle Wettstettener erhalten, hier wurde das ganze Siedlungsgebiet und einige Befürworter der wiederkehrenden Beiträge ausgelassen, warum?

Dietmar Kunz, Wettstetten