Nie dagewesene Sicherheitsvorkehrungen

Mordverfahren im Fall Franziska beginnt nun am 9. Februar – Polizeischutz und doppelte Kontrollen beim Einlass

30.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr
Vor gut zwei Wochen wiesen Landgerichtspräsidentin Sibylle Dworazik (links) und Pressesprecher Gerhard Reicherl (stehend) die Pressevertreter am Ingolstädter Landgericht ein. Hier beginnt am 9. Februar der Prozess im Fall Franziska. −Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Große Polizeipräsenz und penible Kontrollen beim Einlass ins Landgericht und in den Gerichtssaal: Unter in Ingolstadt nie dagewesenen Sicherheitsvorkehrungen soll der Mordprozess um den Tod der kleinen Franziska aus Möckenlohe nunmehr am Montag, 9. Februar, um 9 Uhr beginnen.

Nach dem Mordanschlag auf den Angeklagten Stefan B. aus Egweil vor gut zwei Wochen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim hat der Vorsitzende der Schwurkammer am Landgericht, Jochen Bösl, die ohnehin geplanten Vorkehrungen für das Verfahren nochmals verschärft. Am Freitag hat das Gericht eine acht Punkte umfassende Verfügung zu den getroffenen Maßnahmen veröffentlicht. Unter anderem wird darin angeordnet, dass es zweifache Personenkontrollen im Gerichtsfoyer und am Einlass zum Gerichtssaal mit Aufzeichnung der Ausweisdaten und Absuche auf Waffen und potenziell gefährliche Gegenstände bei allen Prozessbesuchern geben wird.

Bis auf die direkt Prozessbeteiligten (Gericht, Anwälte, Sachverständige) müssen alle Beobachter unter Umständen auch mit Leibesvisitationen rechnen. Jegliche elektronische Geräte, mit denen Bild- oder Tonaufzeichnungen gemacht werden könnten, dürfen nicht mit in den Gerichtssaal genommen werden. Für Medienvertreter gelten genau geregelte Ausnahmebestimmungen. Polizeibeamte sollen vor und im Gerichtssaal präsent sein; sie sollen auch eigene Kontrollen vornehmen.

Bereits vor dem Vorfall in der JVA Kaisheim hatte das Landgericht für das Verfahren um den Sexualmord an Franziska besondere Vorkehrungen angeordnet. Denn erstens ist der Zuschauerandrang bei Prozessen dieser Tragweite erfahrungsgemäß stets besonders hoch, und zweitens ist die Stimmung in Teilen der Bevölkerung, insbesondere in Franziskas Heimatort Möckenlohe, entsprechend aufgeheizt.

Justiz und Polizei nehmen dumpfe Drohungen gegen den mutmaßlichen Kindermörder Stefan B. schon länger ernst – erst recht, nachdem der 27-jährige am 13. Januar von einem 31-jährigen Zellennachbarn – offenbar in Tötungsabsicht – mit 17 Stichverletzungen niedergestreckt worden ist. Diese Tat war in sozialen Netzwerken teils zynisch kommentiert worden; einige Nutzer hatten den Täter regelrecht gefeiert.

Nunmehr ist angeordnet worden, dass jeder Besucher des Prozesses zweifach kontrolliert werden soll – bei Betreten des Gerichtsgebäudes durch Beauftragte der Justiz und nochmals direkt vor dem Verhandlungssaal durch die Polizei. Auch akkreditierte (also angemeldete) Journalisten sollen penibel auf ihre Teilnahmeberechtigung durchgecheckt werden. Wegen des bundesweiten Medieninteresses sind vom Gericht 30 Zuschauerplätze für die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen reserviert worden. Für Zuschauer aus der Bevölkerung sind deshalb nur noch 25 Sitzplätze frei. Angesichts des erwarteten großen Andrangs dürften zumindest an den ersten Prozesstagen (insgesamt wurden bislang 18 Verhandlungstage angesetzt) etliche Interessierte abgewiesen werden müssen, weil das Gericht eine Überfüllung des Verhandlungssaales mit Sicherheit nicht tolerieren dürfte.

Erfahrungsgemäß lässt allerdings während eines langen Prozesses das Interesse der auswärtigen Medien mit der Zeit nach, so dass später im Verfahren (bis auf die Tage der Plädoyers und des Urteils) auch mehr Sitzplätze für Zuschauer vorhanden sein müssten.