Ingolstadt: Verfahren gegen Klinikum eingestellt

19.01.2009 | Stand 03.12.2020, 5:16 Uhr

Ingolstadt (rl) Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat die Ermittlungen gegen das Ingolstädter Klinikum nach dem Tod einer 85-Jährigen eingestellt. Der Sohn der Anfang 2008 im Klinikum verstorbenen Hermine Mettler hatte Strafanzeige gegen das Krankenhaus und alle Ärzte und Krankenschwestern gestellt, die seine Mutter behandelt hatten.

Der Vorwurf: Seine Mutter sei an einer zu spät erkannten Blutvergiftung (Sepsis) gestorben. Die Staatsanwaltschaft jedoch kommt zu dem Schluss, dem Klinikum und dem behandelnden Personal sei kein Fehlverhalten nachzuweisen. Auch gegen eine Krankenschwester waren massive Vorwürfe laut geworden: Sie soll nach Aussage des Sohnes einen Notrufknopf abgeschraubt haben, weil seine Mutter nachts zu oft geläutet habe.

Ein von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt in Auftrag gegebenes Gutachten sowie ein Zusatzgutachten hätten die Vorwürfe nicht bestätigen können, betonte Oberstaatsanwalt Helmut Walter auf Anfrage des DONAUKURIER. Die Blutvergiftung sei nicht ursächlich für den Tod der alten Dame verantwortlich, sondern eine Herzinsuffizienz (Herzschwäche). Auch der Vorwurf gegen die Schwester wegen des angeblich abgeschraubten Klingelknopfes sei nicht haltbar. Die Behörde hatte dazu die Mitpatientin der Verstorbenen vernommen. „Sie hat das nicht bestätigt“, so Walter weiter.

Josef Mettler, der Sohn der Verstorbenen, will sich mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht zufrieden geben. Er bleibt bei seiner Darstellung und sieht einige Ungereimtheiten. So sei im Totenschein als unmittelbar zum Tode führende Krankheit ein „Multiorganversagen als Folge von Sepsis . . .“ vermerkt. Außerdem sollen die Unterlagen vom Tag der Einlieferung seiner Mutter verschwunden sein, sagte Mettler. Oberstaatsanwalt Walter wollte dies gegenüber dem DK nicht bestätigen.Mettler hat gestern eine mehrseitige Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung verfasst.

Laut Oberstaatsanwalt Helmut Walter werde die Beschwerde vom Generalstaatsanwalt in München überprüft. Der entscheide dann, ob die Einstellung rechtens war oder ob weitere Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Große Hoffnungen setzt Josef Mettler in seine Beschwerde nicht. Dennoch will er nichts unversucht lassen. Mettler: „Angesichts der unvorstellbaren Höllenqualen, die ein Mensch mit unbehandelter Blutvergiftung durchleiden muss, halte ich das hier Geschehene für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – auch, wenn die Gesetzgebung kein juristisches Verbrechen erkennen kann.“