Betrug: Anwalt erneut angeklagt

29.10.2008 | Stand 03.12.2020, 5:28 Uhr

Ingolstadt (DK) Der frühere Rechtsanwalt Rainer M. muss erneut vor Gericht. Der 63-Jährige war wegen Betrugs und Untreue verurteilt worden, weil er Mandanten hintergangen hatte. Die Strafe war zur Bewährung ergangen. Die Staatsanwaltschaft legte daher Revision ein, das Urteil wurde gestern aufgehoben.

Der Fall des einstmals angesehenen Anwalts und seines Sozius Max S. hatte für großes Aufsehen gesorgt. In ihrer viel zu groß ausgelegten Altstadtkanzlei hatten sie über Jahre hinweg ein System aus Lug und Betrug aufgebaut. Um den täglichen Betrieb – und bei S. auch dessen luxuriösen Lebenswandel – zu finanzieren, hatten sie Schmerzensgelder und andere für Mandanten bestimmte Entschädigungen nicht weitergeleitet. Der Gesamtschaden summiert sich auf fast 1,4 Millionen Euro. Max S. muss dafür mit fünfeinhalb Jahren Gefängnis büßen. Rainer M., dem rund 270 000 Euro Schaden angelastet werden, kam dagegen zur Bewährung frei.

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hob diese Entscheidung gestern auf und verwies das Verfahren ans Landgericht Ingolstadt zurück. Es seien rein formaljuristische Gründe gewesen, sagte M.s Anwalt Walter Gräf: "Es geht unter anderem um die Frage, welche Beträge wieder gut gemacht worden sind und welcher Schaden noch offen ist. Das Urteil war in diesem Punkt zu vage." Das OLG habe zudem einen Widerspruch entdeckt, was das verhängte Berufsverbot betrifft, wo doch sein Mandant seine Zulassung zurückgegeben habe. "Nun müssen wir uns einer neuen Verhandlung stellen." Ein Termin steht noch aus.