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Schwarzbau nachträglich genehmigt

29.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:15 Uhr

Zum Artikel "Der erweiterte Bauausschuss" (DK vom 8. September) über die Gemeinderatssitzung in Lenting:

Nicht nur die zahlreichen Zuhörer der Gemeinderatssitzung und die Anlieger der Ganghoferstraße waren mehr als erstaunt, als im DK-Bericht zwar zahlreiche Bauanträge aufgeführt wurden, die brisanteste Bauangelegenheit jedoch mit keiner Silbe erwähnt wurde. Musste sich doch das Gremium in etlichen vorausgehenden Sitzungen mit diesem problematischen Schwarzbau auseinandersetzen. Schon vor über einem Jahr hatte nämlich das Landratsamt diesen Bau eingestellt, da sich der Bauherr in keiner Weise an den genehmigten Bauplan hielt und anstelle einer Garage zwei Wohneinheiten als Grenzbebauung errichtete und dabei auch die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten hatte. Auch die Anweisung des Landratsamtes, eine nicht genehmigte überdachte Terrasse zurückzubauen, wurde bis jetzt nicht vollzogen. Das Raunen im voll besetzten Sitzungssaal war nicht zu überhören, als auf Vorschlag des Bürgermeisters der mehrmals geänderte Tekturplan unter Auflagen vom Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen genehmigt wurde. Dabei wurde auch erwähnt, dass im Vorfeld dieser geänderte Tekturplan zwischen Bauherrn, Gemeinde und Landratsamt abgestimmt und somit ein Schwarzbau nachträglich genehmigungsfähig wurde.

Die Aufforderung eines Gemeinderates, dass vor einer endgültigen Entscheidung der Bauherr erst die erforderlichen Auflagen erfüllen und nachweisen müsste, blieb ungehört. Erstaunlich ist der mehr als fragwürdige abschließende Kommentar von Bürgermeister Tauer, der trotz der Zweifel ironisch bemerkte, dass es nicht nötig wäre, die jetzt genehmigte Erstellung des Gebäudes und die spätere Nutzung des Bauwerks genau zu überwachen, da dies schon die Nachbarn tun würden.

Ich frage mich: Gehört nicht der Schutz des Nachbarrechts auch zu den Aufgaben der Gemeindeoberen? Braucht man einen Gemeinderat oder eine Baubehörde, um einen Schwarzbau nachträglich genehmigungsfähig zu machen? Als Bürgervertreter haben hier der Bürgermeister und der Großteil der Gemeinderäte grundlegend versagt.

Johann Langermeier, Lenting