Wettstetten
Pflaster für Gehwege

Wettstettener Bürgersteige werden bei Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen nicht mehr asphaltiert

02.06.2017 | Stand 02.12.2020, 18:01 Uhr

Künftig grundsätzlich gepflastert werden die Gehwege in Wettstetten bei notwendigen Maßnahmen wie Ausbau, Instandhaltung und Erneuerung - wie hier in der Jahnstraße. - Foto: Gülich

Wettstetten (DK) In Wettstetten werden die Gehwege im Zuge von Ausbau-, Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen künftig nicht mehr asphaltiert, sondern grundsätzlich gepflastert. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

In seiner April-Sitzung hatte der Rat über die Bedeutung eines vermeintlich älteren Grundsatzbeschlusses diskutiert, dass Gehwege bei nötigen Maßnahmen künftig gepflastert werden sollen - und nicht asphaltiert -, da dies eine einfachere Handhabung bei Breitbandverlegung und nötigen Reparaturen bedeutet. "Recherchen bezüglich dieser Festlegung haben aber ergeben, dass es einen solchen Grundsatzbeschluss gar nicht gibt", sagte Bürgermeister Gerd Risch. Die Gemeinderäte beschlossen am Donnerstag daraufhin einstimmig, künftig grundsätzlich alle Gehwege im Ort bei Ausbau-, Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu pflastern.

Der einzige länger diskutierte Themenpunkt ergab sich in Bezug auf die Stilllegung einiger Grabfelder, um diese Flächen für eine Neugestaltung des Friedhofs verfügbar zu machen. Konkret ging es um ein Grabfeld, das zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen war - in einem Gebiet, in dem künftig aus geologischen Gründen keine Gräber mehr liegen sollen. Eine Fristverlängerung bis zum 30. April dieses Jahres war von der Gemeindeverwaltung erteilt worden, aber nun möchte der ehemalige Grabnutzungsberechtigte - dessen Mutter wurde 1993 bestattet - das Grab weiter erhalten, bis auch die Liegezeiten der umliegenden Gräber abgelaufen sind. Dies wird Ende 2030 der Fall sein. "Mit einer Ausnahmeregelung ist das nicht zu machen", erklärte Bürgermeister Risch. Dies habe keine Rechtsgrundlage. Wenn man diesen Antrag zulassen wolle, müsse die ganze Satzung geändert werden.

Die Gemeinderäte tauschten sich intensiv über die Situation und die damit verbundenen Probleme aus. Armin Stangl fasste zusammen: "Das ist ja ein geologisches Problem, dass wir in diesem Gebiet nicht weiter Gräber ausweisen können. Und wir wollen und müssen uns an die Satzung halten. Trotzdem ist der spezielle Fall ein weiches Thema, es geht um Familienbande." Stangl schlug vor, zwischen einem reinen Grabpflegerecht, das in Fällen wie dem vorliegenden jährlich verlängert werden könnte, und dem Grabnutzungsrecht zu unterscheiden. Rein wirtschaftlich gesehen sei es für die Gemeinde interessant, wenn der Bauhof die stillgelegten Grabfelder nicht mähen müsse und diese weiterhin bezahlt würden.

Die Gemeinderäte einigten sich, das Thema zurückzustellen und in einer der nächsten Sitzungen erneut darüber zu beraten. Bürgermeister Risch versprach, sich bis dahin "darüber schlauzumachen, was im Friedhofsrecht überhaupt grundsätzlich möglich ist".

Da kürzlich ein neuer Bebauungsplan für den Wettstettener Ortskern verabschiedet wurde, muss laut Risch dementsprechend auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der vorgestellte Planentwurf geht nun in die frühzeitige Auslegung. Die Beschäftigten der Gemeinde Wettstetten erhalten zusätzlich zu den Möglichkeiten einer Pensionskasse und einer Direktversicherung ab sofort die Möglichkeit der Anpassung ihrer Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mittels einer Unterstützungskasse.

Risch erläuterte, dass dem Rat noch ein vor über einem Jahr gestellter Antrag vorliege, den Gemeindeanteil bei den Straßenausbaukosten auf 35 Prozent festzulegen. Die in der vergangenen Sitzung beschlossene Straßenausbausatzung sieht einen Gemeindeanteil von 30 Prozent vor. Um dem Antrag auf 35 Prozent formell gerecht zu werden, legten die Gemeinderäte mit einer Gegenstimme fest, dass der Beschluss der Straßenausbausatzung den alten Antrag mit einschließt.