Wettstetten
Grünes Licht für neuen Bushalt

Einigung mit INVG erzielt: Stopp am neuen Einkaufszentrum in Wettstetten

24.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:04 Uhr

Wettstetten (mbl) Beim neuen Einkaufszentrum am Wettstettener Adlmannsberg soll vor dem Ärztehaus künftig ein Linienbus der INVG halten. Das bestätigte der Zweite Bürgermeister Anton Katarzynski (SPD) in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag.

Bürgermeister Gerd Risch (FW) habe sich darüber mit der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft geeinigt, so Katarzynski.

Wann genau der neue Halt eingerichtet werden kann, sei noch nicht bekannt. Erste Probefahrten der Buslinie 15, die am Einkaufszentrum zusätzlich stoppen soll, haben aber laut Katarzynski bereits stattgefunden. Ursprünglich wollte die SPD-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag auf Einrichtung einer solchen Haltestelle stellen, sagte er.

Außerdem wurden auf der Sitzung, die Katarzynski stellvertretend für den erkrankten Bürgermeister leitete, eventuelle Änderungen im Bebauungsplan für den Ortskern diskutiert. Dieser sei verhältnismäßig groß, wie Barbara Vielhuber in ihrem Vortrag feststellte. Das Gremium hatte die Vertreterin eines Regensburger Ingenieurbüros zur Sitzung eingeladen. Ein Grund dafür: die zunehmenden Bauanfragen, ob auf Privatgrundstücken Garagen mit Flachdächern errichtet werden dürfen. Das sieht der geltende Bebauungsplan nicht vor. Flachdächer auf Garagen seien aber im Ortskern nichts Neues, so die Erkenntnis von Barbara Vielhuber, die sich in Wettstetten ein Bild gemacht hatte und das Ergebnis in der Gemeinderatssitzung mit Fotos dokumentierte. Es stelle sich deshalb die Frage, ob man mit dem Bebauungsplan nicht nachziehen wolle. „Der entspricht nicht mehr der Wirklichkeit.“ Diese seien städtebaulich nicht gut, für den Bauherrn jedoch praktisch. Der Gemeinderat stimmte einer Änderung in diesem Punkt einstimmig zu.

Zu zwei weiteren geplanten Änderungen wollte das Gremium allerdings kein endgültiges Plazet erteilen. Sie betreffen die Größe von Flachdachanbauten an bestehende Wohngebäude (bisher nur mit Pultdach möglich), sowie die Grundflächenzahl, die aussagt, wie groß die bebaute Fläche eines Grundstücks sein darf (bislang 40 Prozent inklusive Garagen und Zufahrt). Nach längerer Diskussion einigte sich der Gemeinderat darauf, beide Punkte vor einer endgültigen Entscheidung erneut vom Bauausschuss prüfen zu lassen. Der Rat war außerdem einstimmig dafür, dass sich die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf Gebäude und Grundstücke im Sanierungsbereich des Ortskerns sichert.