Ingolstadt
"Viel Raum für Interpretation"

Nach Grundsteuer-Urteil: Was auf Stadt, Mieter und Hauseigentümer zukommt, ist ungewiss

16.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:56 Uhr
Wohnen ungerecht besteuert? Die Grundsteuer für neue Wohngebiete, wie hier in der Spitalhofstraße, werden immer noch nach den Bewertungsregeln aus dem Jahr 1964 berechnet. −Foto: Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Das Bundesverfassungsgericht urteilte vergangene Woche über die Grundsteuer. Sie sei "völlig überholt" und führe zu "gravierenden Ungleichbehandlungen". 35 Millionen Grundstücke müssen nun in Deutschland neu bewertet werden. Das hat immense Auswirkungen auf die Einnahmen der Städte und Kommunen. Was sagen die Stadt, der Mieterverein und Hauseigentümer zu dem Urteil?

Die Grundsteuer muss jeder, der ein Grundstück besitzt, an die Stadt oder Kommune zahlen, in der sich das Grundstück befindet. Im Jahr 1964 fand das letzte Mal eine Bewertung dieser Grundstücke in Westdeutschland statt. In Ostdeutschland sogar noch drei Jahrzehnte früher, im Jahr 1935. Eigentlich sollten die Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden. Doch das ist nie geschehen. Nun erklärte Karlsruhe die Regelung der Einheitsbewertung gar für verfassungswidrig, da sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße.

Die Neuberechnung so vieler Grundstücke wird eine wahre Herkulesaufgabe. "Ich bedaure die Kollegen im Bundesfinanzministerium, die das jetzt machen müssen", sagt Franz Fleckinger, Finanzreferent der Stadt Ingolstadt. Die Situation sei hochkomplex. Allein im Stadtbereich gibt es etwa 57000 Grundstücke. 3000 davon sind landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Den wesentlich größeren Teil machen Grundstücke aus, die bebaut sind oder bebaut werden können. In Ingolstadt sind es fast 54000. Auf gut 46500 stehen Wohnhäuser, auf 3450 Hallen oder Gewerbebetriebe, und gut 4060 sind unbebaut.

Bis Ende 2019 müssen Bundesrat und Bundestag ein neues Gesetz zur Bewertung der Grundstücke verabschieden. Bis 2024 müssen dann alle Grundstücke neu bewertet sein. Das Bundesverfassungsgericht habe damit aber "durchaus einen engen Rahmen gesetzt", so Fleckinger. "Wenn bis 2019 nicht eine Lösung da ist, die auch verfassungskonform ist, dann haben wir in Ingolstadt ein ernstes Problem", sagt der Finanzreferent. Denn dann würde die Grundsteuer wegfallen, eine Steuer, auf die die Stadt sicher nicht verzichten will und kann. Heuer sind etwas mehr als 29 Millionen Euro an Einnahmen eingeplant. Das sind immerhin sechs Prozent des geplanten Verwaltungshaushalts für 2018.

Doch nicht nur Hausbesitzer, könnte das Urteil betreffen. "Ein ganz großer Prozentsatz in Deutschland sind nun mal Mieter", sagt Inge Diehl-Karsten, zweite Vorsitzende des Mietervereins in Ingolstadt. Sollte die Neubewertung dazu führen, dass sich die Grundsteuer erhöht, sieht sie die Mieter in einer schlechteren Lage. "Vermieter können die Grundsteuer auf sie abwälzen." Und bei den Mieten sei Ingolstadt im Vergleich mit anderen Großstädten ohnehin "schon oben mit dabei".

Ein Modell, das zur Diskussion steht, ist eine reine Bodensteuer. Demnach würde nicht berücksichtigt, ob und was für ein Gebäude auf dem Grundstück steht. "Von der Verwaltungsarbeit her würde ich diese Variante favorisieren", sagt die Rechtsberaterin des Mietervereins.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt für Diehl-Karsten nicht überraschend. "Durch ein vorheriges Urteil wurde die Regierung ja schon aufgefordert, etwas zu tun", sagt sie. Wie es jetzt konkret weitergeht, kann auch sie nicht beantworten. "Das Bundesverfassungsgericht hat ja nur gesagt, dass es ungerecht ist." So lasse das Urteil aus Karlsruhe "noch viel Raum für Interpretation". Sie sei neugierig, welche Vorschläge nun kommen, sagt Diehl-Karsten. Denn die Steuer werde sicher nicht wegfallen, davon ist sie überzeugt.

Wenn jetzt aufgeschreckte Grundstückbesitzer gegen das Urteil Beschwerde einreichen, würde das ihrer Meinung nach wenig bringen. "Protest oder Zustimmung ist erst angebracht, wenn konkrete Entscheidungen und Vorschläge vorliegen."

Hausbesitzer lässt das Urteil erstmal im Unklaren zurück, wie etwa Immobilienbesitzer Franz Schabmüller. "Ich kenne auch nur das, was in den Medien steht", sagt der bekannte Unternehmer. "Man bekommt derzeit keine Infos." Es gebe noch keine klare Struktur. Deshalb bleibt für Hausbesitzer wie Schabmüller erstmal nichts anderes übrig, als abzuwarten. "Ich hoffe, dass die Mehrbelastung nicht steigen wird", erklärt Schabmüller.

Thomas Leurs