Unterschrift für Kinderheim landet auf Abo-Vertrag

09.03.2009 | Stand 03.12.2020, 5:08 Uhr

Ingolstadt (DK) Mit miesen Tricks sollen Zeitschriftenwerber vor einigen Wochen in der Altstadt unterwegs gewesen sein. Mit einer angeblichen Unterschriftenliste für ein neues Kinderheim köderten sie junge Leute und drehten ihnen Zeitschriftenabonnements an, so der Vorwurf. Die Verträge flatterten den Getäuschten in diesen Tagen ins Haus.

Eine der Betroffenen ist eine 18 Jahre alte Gymnasiastin aus dem Umland. In der Fußgängerzone war sie am 29. Januar angesprochen worden, ob sie denn für den Bau eines neuen Kinderheims unterschreiben würde. Arglos setzte sie ihren Namen und ihre Anschrift auf die Liste. Umso größer war die Überraschung, als die Schülerin vorigen Mittwoch ein Schreiben von einem "Pressevertrieb" aus dem Lübecker Raum erhielt. Daraus ging hervor, dass die 18-Jährige einen Abo-Vertrag mit 14-monatiger Laufzeit für ein Wochenmagazin abgeschlossen haben soll. "Ich habe so etwas nie unterschrieben", beteuert das Mädchen. "Das war ein leeres Blatt Papier, das sie mir vorgelegt haben."

Die 18-Jährige weiß von drei Freunden, denen es ähnlich ergangen ist. Beim Verbraucherservice ist ebenfalls ein solcher Fall bekannt. Beraterin Susanne Gelbmann empfiehlt, "sofort Widerspruch einzulegen und das Ganze mit Einschreiben und Rückschein abzuschicken." Außerdem gebe es bei solchen Abschlüssen im öffentlichen Raum, die juristisch gesehen als Haustürgeschäfte gelten, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – "beginnend mit dem Tag, an dem der Vertrag einschließlich eine Widerrufsbelehrung in Schriftform vorliegt." So gesehen dürfte die 18-Jährige gute Karten haben, da sie eine solche Belehrung bisher nicht erhalten hat, die Frist also noch nicht einmal angelaufen ist. Die Unterschrift sei außerdem auf den Abovertrag kopiert worden, vermutet ihre Mutter unlauteres Handeln.

Beim Abo-Service in Schleswig-Holstein war gestern am Telefon keine Auskunft zu diesen Werbemethoden zu erhalten. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen wurde verweigert. Strafrechtlich ist nach Ansicht der Polizei wohl kaum etwas zu machen. "Wenn dem Mädchen etwas untergeschoben worden ist, wäre das nur sehr schwer zu beweisen", sagte Inspektionsleiter Ignaz Brunner. "Und wenn die Unterschrift kopiert worden ist, hat sie ohnehin keine Gültigkeit."