Ingolstadt
Gerichtsurteil: Umstrittene NPD-Wahlplakate von Meinungsfreiheit gedeckt

Klage des Zentralrats der Sinti und Roma abgewiesen

20.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ingolstadt (DK) Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die NPD-Wahlplakate mit der Parole "Geld für die Oma statt für Sinti und Roma" nicht gegen Gesetze verstoßen. Das teilte das städtische Presseamt am Mittwochabend mit. Der Zentralrat der Sinti und Roma hatte in einem Eilverfahren beantragt, dass die Stadt Ingolstadt die entsprechenden Plakate abhängen lässt.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Plakate weder den Straftatbestand der Volksverhetzung noch der Beleidigung erfüllen. Zudem stelle das Aufhängen "keine verfassungsfeindliche Handlung dar". Die Äußerung sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, "dem vor allem (...) in Zeiten des Wahlkampfs besondere Bedeutung zukommt". Damit schloss sich die Kammer der Rechtsprechung mehrerer anderer deutscher Verwaltungsgerichte an.

Die Stadt Ingolstadt, die selbst Strafanzeige gestellt hatte, besitze also keine Rechtsgrundlage das kritisierte Plakat abzunehmen oder ein Abnehmen anordnen zu lassen, obwohl man das bedauere, so der städtische Pressesprecher Michael Klarner.