Reichertshofen
Neue Drehleiter für 600 000 Euro

Gemeinderat legt ISEK-Sanierungsgebiet fest Keine Genehmigungspflicht für den Einzelhandel

14.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:19 Uhr

Die Tage der alten Drehleiter sind gezählt: Beim Florianstag im vergangenen Jahr diente das Gerät zur Absicherung beim Bierkistenstapeln. In etwa einem Jahr kann die Feuerwehr Reichertshofen ihre neue Drehleiter in Empfang nehmen. ‹ŒArch - foto: Vogl

Reichertshofen (DK) Ein wenig dünn besiedelt waren die Reihen in der Sitzung des Reichertshofener Marktgemeinderats am Dienstagabend: Sechs Räte fehlten aus verschiedenen Gründen, darunter geschlossen die Freien Wähler. Dafür waren sich die 15 Anwesenden in allen Punkten einig.

Gute Nachrichten gab es gleich zu Beginn für die Feuerwehr Reichertshofen: Einstimmig abgesegnet wurde die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 mit der erforderlichen Ausstattung. Kostenpunkt: 601 483 Euro. Davon gibt es ungefähr die Hälfte an Zuschüssen. Die Ausschreibung erfolgte zusammen mit den Städten Pfaffenhofen und Vohburg. Die aktuelle Drehleiter der Reichertshofener Wehr ist mittlerweile 32 Jahre alt. Sie war 2007 gebraucht aus Japan importiert worden. Weil die Zehnjahreswartung, die 2018 anstünde, mit 80 000 Euro nicht mehr wirtschaftlich wäre, stimmte das Reichertshofener Gremium im Januar geschlossen für die Anschaffung der neuen Drehleiter.

Bis die neue Drehleiter in Betrieb gehen kann, dauert es allerdings noch ein wenig: in frühestens zehn bis zwölf Monaten werde die Leiter geliefert, verriet Bürgermeister Michael Franken (JWU). Die Drehleiter liefert die Firma Rosenbauer aus Oberösterreich (Kosten rund 592 000 Euro), die erforderliche Ausstattung übernimmt die Ergoldinger Firma Krümpelmann (rund 6000 Euro).

Für Diskussionsstoff sorgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Sanierungsgebiet des Marktes Reichertshofen im Rahmen des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept). Um städtebauliche Mittel zu erhalten, muss nämlich zunächst ein Sanierungsgebiet festgelegt werden. Einig war man sich über das festgesetzte Gebiet, das grob den Ortskern und die Paarauen samt Paarhalle umfasst. Uneinig war man sich dagegen bei der Steuerung der Einzelhandelsnutzung.

Ein Wunsch, der im Rahmen des ISEK oft angesprochen wurde, waren die Stärkung und der Erhalt der heimischen Gastronomie. Sollte man aber im Rahmen der Sanierungssatzung festlegen, dass gastronomische Räume nicht umgenutzt werden dürfen? Soll man in Räumlichkeiten, die dem Einzelhandel vorbehalten waren, Wohnnutzung verbieten? "Die Frage lautet, wie weit man ins Privateigentum eingreift", sagte Bürgermeister Michael Franken (JWU). Er riet dazu, keine Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung - die die Umnutzung verbietet - zu erlassen.

Josef Pfab (CSU) sah das Ganze etwas zweigeteilt: "Wenn wir nichts festlegen, haben wir kein Ziel. Wenn wir uns aber beispielsweise auf Gastronomie festlegen, fixieren wir uns." Fraktionskollege Rudi Repper (CSU) sah eine Genehmigungspflicht als nicht realistisch: "Das ist in der Realität nicht unter einen Hut zu bringen. Wenn wir Gastronomie wollen, müssen wir das selbst betreiben." Schließlich stimmten alle Räte geschlossen für den ursprünglichen Beschlussvorschlag - ohne Genehmigungspflicht.