Reichertshofen
Keine zwei Wohneinheiten in einer Doppelhaushälfte

Marktgemeinderat Reichertshofen lehnt Antrag auf Bebauungsplanänderung mehrheitlich ab

19.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Reichertshofen (DK) Zwei Wohnungen pro Doppelhaushälfte oder nicht? Einliegerwohnung in Einzelhaus oder nicht? Die Fragen beschäftigten den Marktgemeinderat Reichertshofen in der ersten Sitzung des neuen Jahres. Argumente fanden sich für beide Möglichkeiten.

Der Bebauungsplan "Schafberg" stand am Dienstagabend im Sitzungssaal des Rathauses bei den Diskussionen im Fokus. Der Antrag auf Änderung von zwei Grundstückseigentümern, die aus bislang zwei Grundstücken durch Neuvermessung drei kleinere Grundstücke für je ein Einfamilienhaus bilden wollen, wurde vom Gremium befürwortet. Nun wird das obligatorische Verfahren gestartet, an dessen Ende die Baugrenzen versetzt werden. Weniger Einigkeit herrschte beim zweiten Antrag zum selben Bebauungsplan: Dabei ging es um die Zulassung von je zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte auf einem Grundstück, für das eine Doppelhausbebauung vorgesehen ist. Zur Diskussion stand in diesem Zusammenhang auch, bei einer positiven Entscheidung über diesen Antrag die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten gleich für den gesamten Geltungsbereich zu ändern: auf je zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus und pro Doppelhaushälfte. Am Ende lehnte der Marktrat den Antrag mit 17:2 Stimmen ab.

Bürgermeister Michael Franken hatte vorab den Brief einer Anwohnerin vorgelesen, die dagegen votiert hatte. Sie hätte ihr Grundstück nicht erstanden, wenn sie das gewusst hätte. Die Räte diskutierten anschließend kontrovers. Waltraud Schembera (SPD) eröffnete die Rederunde: "Wir brauchen Wohnraum", stellte sie fest. Und wenn der Baukörper bleibt und sich die Änderungen nur im Inneren vollziehen, spreche nichts gegen zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte. Dieter Lindenmeier (CSU) mahnte, aufzupassen, dass bei mehr Wohneinheiten die Straßen nicht zu sehr zugeparkt würden. Rudi Repper (CSU) erinnerte, in der Vergangenheit seien ähnliche Anträge stets abgelehnt worden. Auch Erwin Strasser (JWU) war dagegen: "75 Prozent der Grundstücke sind bebaut, eine nachträgliche Änderung wäre unfair denen gegenüber, die bereits gebaut haben." Franken merkte an, dass etwas "unfair" sei, wäre keine Begründung für eine Ablehnung. Marc Geist (SPD) war wie Schembera dafür, es sei ja nur eine Verdoppelung der Wohneinheiten. Und: "Warum sollten in einem Ortsteil von Reichertshofen je zwei Wohneinheiten für Einzelhäuser und Doppelhaushälften erlaubt sein und im Hauptort dann nicht"

Franken hatte in Erinnerung gerufen, dass in Aglsberg je zwei Wohneinheiten gestattet seien. Der Lösung wollte sich der Gemeinderat aber nicht anschließen. Am Ende gab es mit 10:9 nur ein knappe Entscheidung dafür, dass in Einzelhäusern eine Einliegerwohnung mit maximal 54 Quadratmetern (wegen der Stellplatzverordnung nicht mehr) erlaubt sein soll. Bei Doppelhaushälften ändert sich nichts.

Georg Link (FW) hatte vor der Abstimmung gesagt, am Schafberg seien schon Einliegerwohnungen genehmigt worden. Franken: "Aber nur für einzelne Häuser." Josef Fuchs (CSU) fragte, wie sich eine Einliegerwohnung definiere. "Die könnten wir festlegen. Mit bis zu soundso viel Quadratmetern", sagte der Rathauschef. Geist empfand es als Farce, eine Einliegerwohnung zu definieren. Wichtig war der Mehrheit der Gemeinderäte auch, den Charakter des Baugebiets am Schafberg nicht zu verwässern.

Einstimmig wurde dem Antrag mehrerer Grundstückseigentümer stattgegeben, in Winden am Aign südlich Tal-straße/Bachstraße ein Wohngebiet auszuweisen. Nötig werden nun die Änderung des Flächennutzungsplans und die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Es folgt eine vorgezogene Trägerbeteiligung, um die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Überplanung des Gebietes zu klären.