Prozess um Millionenbetrug zieht sich bis zum Herbst

28.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:54 Uhr

München/Ingolstadt (DK) Die Spannung bleibt: Am Oberlandesgericht (OLG) in München wurde am Montag zum zweiten Mal der Fall des verstorbenen Ingolstädter Repräsentanten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) ohne Entscheidung vertagt.

Er soll Anlagegelder seiner Kunden veruntreut haben. Insgesamt fehlen zwei Millionen Euro. Ende März war der Fall erstmals in der zweiten Instanz am OLG verhandelt worden. Diesmal wurde der Kläger als Zeuge vernommen. Er hatte zwischen 1998 und 2005 drei Verträge mit Gerald F. (Name geändert) geschlossen, bei denen er ihm Bargeld übergeben haben will. Das wiederum wurde von der DVAG bestritten. Zwar lagen dem Gericht unterschriebene Urkunden vor, auf denen vermerkt war, der Kläger stelle die besagten Summen zur Verfügung. "Stellt zur Verfügung heißt aber nicht, dass es auch übergeben wurde", sagte der Anwalt der DVAG. Und so musste der Kläger als Zeuge die drei Geldübergaben schildern.

Für die erste Summe von 20 000 Mark hatte er seine Lebensversicherung gekündigt und sein Erspartes zusammengekratzt. Eineinhalb Jahre später wollte er um 3000 Mark aufstocken. Der Betrag von 20 000 Mark war laut F.s Anlagevertrag zu diesem Zeitpunkt bereits auf gute 32 000 Mark angewachsen. "Das wäre ein Ertrag von 40 Prozent pro Jahr", gab der Anwalt der DVAG zu bedenken. Doch der Kläger hatte sich weder damals darüber gewundert, noch tat er es jetzt. Schließlich sei ihm ein Zinssatz von mindestens 9,25 Prozent zugesagt worden. "Aber 40 Prozent! Wenn das mit rechten Dingen zugeht, ist das eine tolle Sache", meinte selbst der Vorsitzende Richter Klaus Fiebig. "Hat’s da nicht geklingelt bei Ihnen? Das sticht doch jedem ins Auge!"

Schließlich hatte der Kläger noch seine bei F. geschlossene Lebensversicherung beliehen und ihm weitere 11 500 Euro ausgehändigt. Die DVAG hätte gestern eigentlich auch F.s Führungszeugnisse für den Zeitraum von 1998 bis 2005 vorlegen sollen, da darin seine Strafen wegen Betrugs aufgeführt sein müssten. Doch diese Dokumente blieb sie erneut schuldig. "Entweder sind also keine da, oder es ist eine entsprechende Eintragung darin", kommentierte Richterin Elke Höfelmann und ließ keinen Zweifel daran, dass beide Möglichkeiten nicht für optimale Geschäftspolitik sprechen.

Auch die Frage, ob der Direktionsleiter des Unternehmens, der Chef von Gerald F., von dessen Machenschaften gewusst hatte, wurde wieder aufgegriffen. Eigentlich hätte der Mann dazu als Zeuge aussagen sollten. Er war jedoch erst am Freitag geladen worden und befand sich auf Geschäftsreise in Portugal. Die Möglichkeit, sich schriftlich per Fax zu äußern, hatte er ungenutzt verstreichen lassen. Und so legte das Gericht einen neuen Termin für die Fortsetzung der Beweisaufnahme fest: Am 20. September will die Kammer erneut verhandeln und vermutlich einige Zeugen anhören.