Ingolstadt
Italienurlaub wird mit Haft bezahlt

Nächtlicher Überfall im Klenzepark: Landgericht schickt zwei junge Leute hinter Gitter

17.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:51 Uhr
So idyllisch wie auf diesem Bild ging es am Klenzepark-Pavillon an einem Abend im vergangenen Jahr nicht zu: Ein junger Mann wurde dort offenbar von einer guten Freundin und ihren Komplizen ausgeraubt. Jetzt wird ihnen der Prozess gemacht. −Foto: Foto: Eberl

Ingolstadt (hl) Dieser Urlaub wird teuer bezahlt: Weil sie sich an einem Überfall im Klenzepark beteiligt haben, der einzig dazu diente, eine Reise nach Italien zu finanzieren, sitzen gleich vier junge Leute seit geraumer Zeit in Haft. Gegen zwei Mitglieder jenes Quartetts, die sich wegen dieses kuriosen Kriminalfalls vor dem Landgericht verantworten mussten (DK berichtete bereits wiederholt), sind am Freitag die (bereits rechtskräftigen) Urteile ergangen.

Eine 23-jährige Ingolstädterin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, ihr gleichaltriger Bekannter, der nicht aus der Region stammt, für drei Jahre und drei Monate. Beide bekommen allerdings die bereits verbüßten Monate der Auslieferungshaft in Italien und die U-Haft angerechnet. Der junge Mann muss sich zudem einem Drogenentzug unterziehen.

Es war eine Tat, die quasi aus einer Laune heraus begangen wurde und die deshalb Züge jugendlichen Leichtsinns trug, wie Staatsanwalt Gerhard Reicherl in seinem Plädoyer anmerkte - gleichwohl war es doch eine schwere Straftat, wie der Ankläger und letztlich auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung unterstrichen: Sich zu einem Raubüberfall zu verabreden und den dann auch nächtens an einem abgelegenen Ort zu verüben und das Opfer um Geld und Auto zu bringen, das sei nicht alltäglich zu nennen. Der Staatsanwalt hatte deshalb - auch aus Gründen der Generalprävention, also der Abschreckung - für beide Täter glatte vier Jahre Haft gefordert.

Die Tatbeteiligung der beiden durchweg geständigen Angeklagten, die als junge Erwachsene trotz attestierter Reifungsdefizite eben nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden konnten, war recht unterschiedlich gewesen: Die junge Frau hatte ihren Bekannten, wohl auch ihr Ex-Freund, im Sommer vorigen Jahres unter einem Vorwand spät abends in den Klenzepark gelockt und war dann plötzlich verschwunden. Der jetzt mitangeklagte 23-Jährige hatte zu dem Trio gehört, das anschließend maskiert zur Tat geschritten war.

Ein weiterer Mittäter, der noch in Italien in Auslieferungshaft sitzt, hatte dabei sogar ein Messer gezückt und das Opfer so zur Herausgabe seiner PIN-Nummer für dessen bereits "einkassierte" EC-Karte gezwungen. Auch seine Autoschlüssel hatte der junge Mann wohl nur ausgehändigt, weil er derart massiv unter Druck gesetzt worden war.

Durch den Einsatz der Waffe hatten die drei Gelegenheitsganoven die juristische Schwelle von der einfachen räuberischen Erpressung zur besonders schweren Form eines solchen Delikts überschritten. Der Gesetzgeber hat für bewaffneten Raub einen Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren gezogen, so dass Gerichte nicht so ohne Weiteres mildere Strafen verhängen können. Dies geht nur, wenn aufgrund des Gesamteindrucks einer Tat oder besonderer Umstände ein minderschwerer Fall angenommen werden kann.

Bei dem jetzt verurteilten jungen Mann war das möglich, weil er während des Überfalls deutlich im Hintergrund geblieben war, weil er das Opfer im Gegensatz zu den beiden Mittätern auch nicht geschlagen und bedroht hatte - und weil er über seinen Anwalt bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich mit finanzieller Wiedergutmachung und mehrfacher Entschuldigung vollzogen hat.

Auch die junge Ingolstädterin hat solch einen Ausgleich vollzogen. Sie wurde - weil ja am Überfall nicht direkt beteiligt - wegen einfacher räuberischer Erpressung verurteilt. Einen minderschweren Fall sah die Strafkammer bei ihr aber nicht. Der Vertrauensmissbrauch gegenüber dem überfallenen Bekannten, so hieß es, sei vielmehr besonders verwerflich gewesen. Dem Antrag des Verteidigers auf eine Bewährungsstrafe konnte die Kammer deshalb nicht entsprechen.