Pfaffenhofen
Beamten bedroht

Angeklagter wird in Abwesenheit verurteilt

19.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Pfaffenhofen (aah) In Abwesenheit ist ein 47-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt worden.

Er war angeklagt wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Waffenbesitzes.

Das "akademische Viertel" hatte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten fürs Zuspätkommen zugestanden. Aber Werner F. (Name geändert) tauchte im Pfaffenhofener Amtsgericht gar nicht auf. In solchen Fällen kann das Gericht Haftbefehl erlassen. Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl entschied auf Strafbefehl. Das bedeutet: Das Gericht entscheidet "nach Aktenlage". Die Anhörung des Angeklagten entfällt, auch die Zeugen werden ohne Aussage wieder nach Hause geschickt. In diesem Verfahren waren das zwei Polizisten und ein Gerichtsvollzieher. Der wollte in der Wohnung von Werner F. pfänden. Das findet niemand lustig, aber der 47-Jährige reagierte nicht nur humorlos, er bedrohte auch den Vollstreckungsbeamten mit Verweis auf seine Waffen, die er besitze. Der Beamte fühlte sich bedroht und genötigt.

Kam nicht gut an: Wenig später begehrten wieder zwei ungebetene Gäste in Manching Einlass, diesmal mit einem Durchsuchungsbeschluss. Die Polizisten entdeckten Waffenteile, unter anderem einen Gewehrlauf und eine Signalpistole. Alles Dinge, die nicht ausreichen, um jemanden zu erschießen, die aber ausreichen, um sich nach Paragraf 52 Waffengesetz strafbar zu machen.

In seinem Urteil folgte der Richter dem Antrag des Staatsanwalts: zehn Monate Haft auf Bewährung, eine dreijährige Bewährungszeit mit Bewährungshelfer und eine Geldstrafe von 200 Tagesätzen von je 15 Euro. Die Kosten für das Verfahren trägt Werner F., und seine "Sammlung" ist er los. Sie ist eingezogen worden.