Pfaffenhofen
Anträge steigen um ein Drittel

1355 Landkreisbürger stehen unter gesetzlicher Betreuung

16.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:38 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Im Landkreis stehen 1355 Personen unter gesetzlicher Betreuung: Die Volljährigen können ihre Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen und haben jemanden an ihrer Seite, der sie gesetzlich vertritt. Während die Fallzahl stagniert, sind die Anträge dazu um ein Drittel gestiegen.

Insgesamt hat die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Ende vergangenen Jahres 1355 Personen notiert, im Vorjahr waren es nur knapp weniger mit 1306 Personen. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Das Betreuungsgericht am Amtsgericht bestellt dabei diese gesetzliche Hilfe und bittet dabei das Landratsamt um Auskünfte.

"Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter", so Richard Lechner. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Das rührt auch daher, dass die Betreuungsverfahren komplexer und schwieriger geworden sind: Das Amtsgericht stellt daher öfter entsprechende Anträge beim Landratsamt zur Prüfung. Lechner: "In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt."