Neuburg
Letzte Chance dank kaltem Entzug

Amtsgericht verurteilt vorbestraften 19-Jährigen zu zwölf Monaten auf Bewährung wegen Drogenbesitzes und -handels

26.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

Neuburg (ct) Diese Entscheidung hat sich Gerhard Ebner nicht leicht gemacht: Der Richter am Neuburger Amtsgericht hat gestern einen 19-Jährigen zu zwölf Monaten Jugendstrafe verurteilt – gerade noch auf Bewährung. Vor der Urteilsverkündung nahm sich Ebner mit seinen beiden Schöffen gut 20 Minuten Zeit zur Beratung.

Dem Angeklagten aus Neuburg waren der Besitz von Marihuana und der Handel mit der Droge vorgeworfen worden. Er gestand vor dem Gericht.

Der 19-Jährige war für Ebner kein Unbekannter – schließlich wurde er bereits wegen Mittäterschaft bei einem Diebstahl im März des vergangenen Jahres zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe verurteilt – ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. „Wir kennen uns, glaub’ ich. Wie geht es dir“, fragte Ebner den jungen Mann zur Begrüßung. „Sehr gut“, so die knappe Antwort des Angeklagten. Er habe vor wenigen Wochen einen kalten Entzug gemacht. „Es fühlt sich gut an, klar zu sein“, sagte er.

Auslöser für den Entzug war seinen Angaben nach, dass er nach dem Konsum von „schlechtem Stoff“ ins Krankenhaus musste. „Ich dachte, ich muss sterben“, sagte er. Von wem das betreffende Marihuana stammte, ist bekannt. Welche Inhaltsstoffe genau darin enthalten waren, konnten die Ärzte aber nicht klären.

Nun wolle er eine Therapie machen und mittels Drogenscreening beweisen, dass er „clean ist“. Auch sein Umfeld und „die Drogenhölle“ Neuburg wolle er verlassen, um neu anzufangen. Dazu gehöre auch, dass er sich wieder eine Ausbildungsstelle suche. Seine Letzte hatte er aufgrund der ersten Verurteilung verloren.

Rund zweieinhalb Jahre lang hatte der Angeklagte Kontakt zu sogenannten weichen Drogen und handelte auch damit. „Ich habe aber nicht großartig was auf den Preis draufgeschlagen“, sagte der 19-Jährige wohl wissend, dass der Handel mit Betäubungsmitteln seine Chancen vor Gericht erheblich schmälert. Ein mutmaßlicher Kunde des Mannes habe laut Richter Ebner in der polizeilichen Vernehmung sogar behauptet, dass der Angeklagte selbst produzieren würde. Das stimme ganz und gar nicht, versicherte der Neuburger.

Für Staatsanwältin Anna-Maria Weiss war der Fall klar: „Der Angeklagte hat gestanden und es liegt eine laufende Bewährung vor“, so ihre Sicht. Sie forderte daher ein Jahr hinter Gittern für den 19-Jährigen. Dessen Verteidiger, Wolfgang Kleßinger, sah hingegen viele entlastende Punkte: Sein Mandant habe einen Entzug gemacht und bereits ein Drogenberatungsgespräch gehabt. Für Kleßinger wären somit zehn Monate auf Bewährung ausreichend. Ebner und seine Schöffen gaben dem jungen Neuburger letztlich noch eine Chance – wenn auch unter vielen Auflagen. Er sei des Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln schuldig – die Vorstrafe sei jedoch nicht einschlägig.