Mühlhausen
Zankapfel Pferdehof

Offenstall oder offene Stalltüre? Anwohner des Neubaugebiets in Mühlhausen klagt vor dem Verwaltungsgericht

19.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:58 Uhr

Ortstermin des Verwaltungsgerichts in Mühlhausen: Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig gibt die Beschwerden zu Protokoll - Foto: Stückle

Mühlhausen (DK) Die Situation ist vertrackt, die Kontrahenten zutiefst verfeindet. Keiner spricht mit dem anderen, höchstens über ihn. Gestern, kurz vor dem Ortstermin, ist es nicht anders. Eine gütliche Einigung – unter diesen Umständen scheint sie undenkbar. Stattdessen muss das Verwaltungsgericht München entscheiden, ob die Stadt Ingolstadt bauaufsichtlich gegen den Nachbarn des Klägers – den Pächter einer Pferdepension – einschreiten muss.

Schon seit den 1990er Jahren werden auf dem Anwesen im beschaulichen Stadtteil Mühlhausen Pferde gehalten. Zuvor wurde die Fläche – wie einige weitere Grundstücke in unmittelbarer Nähe – landwirtschaftlich genutzt. Auch 2010/2011, als der Kläger und einige weitere Bewohner – unter ihnen Linken-Stadtrat Jürgen Siebicke – in dem Neubaugebiet an der Moosäckerstraße ihre schmucken Häuser bezogen haben, gab es auf dem Nachbaranwesen einen Pferdehof. Ohne Probleme, wie Siebicke und der Kläger betonen. Tagsüber seien die Tiere auf der Koppel gewesen, abends im geschlossenen Stall. Doch seit zwei Jahren ist es anders. Damals hat der Eigentümer, Xaver Ostermeier, das Anwesen an den Bergheimer Roland Böhm verpachtet. Dieser hat in der Pferdehaltung ein paar Änderungen vorgenommen – zum Wohle der Tiere, wie er sagt. So hat er etwa eine weitere Tür eingebaut, die tagsüber offen steht. Der Kläger sieht darin einen sogenannten Offenstall. Die Tiere könnten – nach Aussage des Nachbarn auch nachts – ein und aus gehen. Was mit Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen verbunden sei, finden der Kläger, Siebicke und einige Anwohner.

Sechs Bewohner des Wohngebiets Mühlhausen-Nord-West haben für eine „Nutzungsuntersagung der Stadt Ingolstadt hinsichtlich des neu eingerichteten Pferdepensionsbetriebs mit Offenstallhaltung“ unterschrieben. Sie sehen darin ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Stadtrat Jürgen Siebicke hatte sich zuvor beim Stadtbauamt nach der Rechtslage erkundigt – die Antwort, die er bekommen hat, hat ihn und einige andere Bewohner nicht zufriedengestellt. Baurechtlich, hieß es, sei die Sache in Ordnung. Einer der Nachbarn wählte daraufhin den Gang vors Münchener Verwaltungsgericht.

Dieses tagte gestern unter der Vorsitzenden Cornelia Dürig beim Ortstermin in Mühlhausen. Wegen der Verletzungsgefahr der Tiere habe er eine zusätzliche Türe eingebaut, erklärte der Pächter, Roland Böhm. Einen Offenstall, wie der Kläger behauptet, betreibe er nicht. „Innen sind lauter Boxen.“ Nur tagsüber liefen die Tiere frei herum.

„Es ist kein Offenstall, sondern eine offene Stalltür“, meinte die Vorsitzende. Obwohl dem Kläger mehrfach versichert wurde, dass er baurechtlich keine Chance habe, lehnte er ihren Vorschlag, das Gelände durch eine über zwei Meter hohe Einfriedung abzutrennen, ab. Der Beweisantrag seines Anwalts, der einen Vertreter des Umweltamtes hören wollte, der bei einem Ortstermin deutlichen Geruch von Pferdekot wahrgenommen habe, stieß auf keinen Widerhall vor dem Verwaltungsgericht. Es will seine Entscheidung heute bekannt geben.