Manching
Zamperl im Verordnungs-Dschungel

Badespaß für Hunde: Geisenfeld sagt nein, Manching sagt ja, wird aber vom Landkreis ausgestochen

31.08.2016 | Stand 02.12.2020, 19:22 Uhr

Manching (DK) Bei diesem traumhaften Wetter gibt es am Wochenende nur eins: raus an die Weiher! An solchen Hundstagen freut sich der Zamperl über eine Abfrischung - doch darf er ins Wasser? Das kommt darauf an, ob sich Herrchen an einem Geisenfelder oder einem Manchinger Weiher aufhält.

Hunde können ihre Körpertemperatur bekanntlich nur über die Zunge und die Fußballen regeln. Ein erfrischender Seegang tut ihnen also bei dieser Sommerhitze gut. Und es gibt auch nichts, was dagegenspricht. Zu dieser Auffassung kam man zumindest in Garmisch-Partenkirchen. Dort hat man vor vier Jahren das seit 1978 geltende Badeverbot für Hunde aufgehoben. Weil laut Amtsblatt "weder hygienische noch tiermedizinische oder sicherheitsrechtliche Belange für einen Fortbestand sprechen".

Und im Feilenmoos? Da gibt es neuerdings, je nach Gemeindegebiet, ganz unterschiedliche Rechtslagen. So heißt es in der entsprechenden Verordnung der Stadt Geisenfeld über das Verhalten im Feilenmoos und den Schielein-Weihern aus dem Jahr 2007, dass es unter anderem verboten ist, "Tiere aller Art, insbesondere Hunde, zu baden oder frei laufen zu lassen". Bei Zuwiderhandlung droht laut Verordnung ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Anders in Manching. Für alle Weiher, die sich im Bereich des dortigen Gemeindegebiets befinden, gilt seit dem 1. Juli eine vom Marktgemeinderat neu erlassene Badeseen-Verordnung - und diese trägt den Bedürfnissen von Hunden wesentlich besser Rechnung als dies die Geisenfelder Vorschriften tun. So gelten für Hunde hier im Zeitraum von 20 bis 8 Uhr keine Einschränkungen, sie dürfen unangeleint mitgeführt und ins Wasser gelassen werden. Tagsüber, von 8 bis 20 Uhr, dürfen sie auch ins Wasser, müssen aber aus Rücksichtnahme auf andere Badegäste an einer maximal 2,5 Meter langen Leine bleiben. Dazu kommt noch, dass die Manchinger Verordnung nur für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September gilt, was bedeutet: Keine Einschränkungen außerhalb der Badesaison. "Wir glauben, dass wir mit diesen Festsetzungen einen fairen Kompromiss gefunden haben, mit dem alle leben können", sagt Manchings Bürgermeister Herbert Nerb.

In Geisenfeld hingegen ist das Hundebadeverbot nicht nur undifferenziert, es gilt auch zwölf Monate im Jahr. "In der Tat sollten wir unsere Verordnung mal generell überarbeiten", meint dazu Katrin Limmer, die im Rathaus für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Dabei sei insbesondere zu prüfen, "ob solch generelle Verbote noch mit der aktuellen Rechtsprechung konform gehen". Und natürlich, so meint die Abteilungsleiterin, "wäre es erstrebenswert, wenn wir bei der Benutzung von Badeseen landkreisweit einheitliche Regelungen hätten".

Doch wie weit man im Landkreis Pfaffenhofen davon entfernt ist, verdeutlicht folgendes Kuriosum: Streng genommen haben die Manchinger Hundehalter gar nichts von der neu erlassenen Badeseen-Verordnung. Weil nämlich parallel dazu eine Verordnung des Landratsamtes existiert. Und nach dieser ist es nach wie vor generell verboten, "Tiere aller Art zu baden oder schwimmen zu lassen".

Dass sich diese Rechtslage für den Bürger als fürchterliches Wirrwarr darstellt, weiß auch der Pressesprecher des Landratsamtes, Karl Huber. "Es sollte tatsächlich mal überprüft werden, ob das alles so noch zeitgemäß ist. Vereinheitlichungen täten dringend not", sagt er. Huber zeigt sich aber zuversichtlich, "dass die Absprachen und der Austausch im Rahmen des laufenden Leader-Prozesses zu einheitlichen und für alle zufriedenstellenden Lösungen führen werden".

Klare, einheitliche Regelungen, die auch Hundehaltern und ihren Tieren gewisse Freiräume gewähren - dies wäre auch der große Wunsch von Angelika Kress. Die Geisenfelderin hat im Internet eine Hundegruppe Geisenfeld gegründet, in der das Baden von Hunden immer wieder diskutiert wird. Kress will nicht verstehen, warum es in vielen anderen Gebieten Deutschlands Hundestrände oder Hundeweiher gibt, "bei 350 Hektar Seenlandschaft im Landkreis Pfaffenhofen aber kein einziges Fleckchen dafür zur Verfügung gestellt werden kann".