Manching
Wagner wieder Seelsorger

03.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:50 Uhr

Manching / Augsburg (DK) Gegen den früheren Pfarrer von Manching und Pfaffenhofen, Peter Wagner (kleines Foto), wird "in Ermangelung von Beweisen" kein kirchliches Strafverfahren eingeleitet.

Das hat die Glaubenskongregation im Vatikan dem Augsburger Bischof Konrad Zdarsa mitgeteilt, so das Bistum Augsburg auf Anfrage unserer Zeitung.

Wagner war im Mai vergangenen Jahres von Zdarsa von seinem Amt als Pfaffenhofener Stadtpfarrer entpflichtet worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet hatte. Die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Augsburg hatte zuvor wegen eines anonym eingegangenen Hinweises Strafanzeige erstattet, so das Bistum weiter.

Die Polizei hat im Rahmen ihrer umfangreichen Ermittlungen Angehörige verschiedener Pfarreien und mögliche Geschädigte befragt. "Dabei waren jedoch keine Hinweise gefunden worden, dass das Verhalten des Stadtpfarrers gegenüber Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevantes Tun darstellte", so die Diözese. Die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt stellte das Ermittlungsverfahren deshalb im Oktober 2016 ein.

Entsprechend der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger war nach Angaben der Diözese Augsburg zudem eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden, über deren Ergebnis dann die Kongregation für die Glaubenslehre informiert wurde.

"Nachdem nun sowohl seitens der Staatsanwaltschaft als auch der Kongregation für die Glaubenslehre kein Strafverfahren angestrebt ist, kann der Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt werden", so die Diözese weiter. Dies erfolge unter entsprechender Würdigung der Erkenntnisse aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie den kirchenrechtlichen Untersuchungen. Seit Juni ist Wagner als Aushilfspriester in der Diözese Augsburg tätig, so das Bistum. Dieser Auftrag sei an keinen Ort gebunden. "Seine Freistellung vom vergangenen Jahr ist somit aufgehoben."