Manching
Schweigen wird bestraft

Gesplittete Abwassergebühr in Manching: Jeder muss Auskunft geben, sonst erfolgt eine Schätzung

30.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:58 Uhr

Manching (DK) Wenig Interesse zeigten Manchings Haus- und Grundstücksbesitzer. Nur sehr wenige kamen, um sich bei der Bürgerinformationsveranstaltung über die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr, die der Markt Manching im Gasthaus Manchinger Hof abhielt, zu informieren.

Klaus Spahn, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Gesellschaft für kommunale Entwicklung aus Greding, erläuterte die vom Markt Manching ab dem 1. Dezember ausgegebenen Bescheide anhand einer verständlichen Broschüre zur getrennten Abwassergebühr. Bürgermeister Herbert Nerb (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass die Berechnung laut eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zwingend für alle Kommunen erfolgen muss.

Schmutzwasser wird wie bisher nach Kubikmeter Frischwasserbezug berechnet. Über das Niederschlagswasser von den Dach-, Garagen- und Hofflächen, das in die Kanalisation eingeleitet wird, muss der Haus- und Grundstücksbesitzer verpflichtend genaue Angaben machen: ob dieses Oberflächenwasser im Grundstück versickert oder ob es in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Ziel ist es, dass künftig weniger Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird. Denn eine ortsnahe Versickerung auf dem eigenen Grundstück leistet nicht zuletzt einen aktiven Beitrag zum Hochwasserschutz. Sollte sich laut Spahn ein Abgabenpflichtiger weigern, Auskunft über die erforderlichen Daten zu geben, erfolgt eine Schätzung. Und die dürfte nicht zum Vorteil des Verweigerers ausfallen.

Von Bedeutung für die Berechnung ist auch, Auskunft zu geben über die Größe der Garagen-, Dach- oder Hofflächen, ob die Hoffläche asphaltiert, betoniert oder gepflastert ist, mit engen oder breiten Fugen (denn das Regenwasser kann verschieden gut in den Untergrund abfließen) und welches Regenwasser über Sickerschächte Boden oder Rasen zugeführt wird.

Versiegelte Flächen, deren Oberflächenwasser über Gullys in die Kanalisation eingeleitet wird, werden nach einem vorgegebenen Schlüssel per Quadratmeter gebührenpflichtig berechnet. Die Erfahrung hat laut Span gezeigt, dass bis zu 60 Prozent aller Hausbesitzer nur eine geringe bis gar keine Gebührenerhöhung zu erwarten haben. Sollte jemand Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, hilft das Bürgerbüro im Rathaus vom 5. bis 16. Dezember. Karsten Ambach, Stefan Zimmermann und Melanie Stoll werden in dieser Zeit jedem Hilfestellung und Beratung beim Ausfüllen der Fragebögen geben.