Manching
Freizeitzentrum ja aber an anderer Stelle

Gemeinderat Manching lehnt Bürgerantrag der Brautlachfischer geschlossen ab

28.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:59 Uhr

Mögliches Grundstück für das Freizeitzentrum. - Foto: Schmidtner

Manching (DK) Der Gemeinderat Manching hat den Bürgerantrag der Oberstimmer Brautlachfischer auf einen Mehrgenerationenspielplatz auf deren Gelände einstimmig abgelehnt. Gleichzeitig wurde als Alternative ein 400 Meter entferntes Gelände vorgeschlagen.

Keine Fragen, keine Diskussion: Ohne Aussprache haben die Räte geschlossen gegen den Bürgerantrag der Brautlachfischer gestimmt. Die Vereinigung wollte auf ihrem Freizeitgelände am Brautlachsee eine soziale Begegnungsstätte für alle Generationen errichten (siehe unten stehenden Bericht). Dazu sollte das angrenzende Sondergebiet des Barthelmarkts erweitert werden. "Die Stellungnahmen sind eindeutig. Die Räte haben die Sache sehr positiv gesehen, aber die Gesetzeslage lässt nichts anderes zu", sagte Bürgermeister Herbert Nerb (FW). Die Vorgeschichte der umstrittenen Bauten war in der Sitzung jedoch kein Thema. Diese Angelegenheit ist derzeit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wo noch über die Zulassung entschieden werden muss.

Der Markt Manching hatte zuvor das Landratsamt Pfaffenhofen und das Wasserwirtschaftsamt um Stellungnahmen gebeten. Im Zusammenhang mit dem Barthelmarkt sei festzustellen, "dass es sich hierbei um temporäre Nutzungen handelt", so die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage. Das Bauplanungsrecht sei nach Auffassung des Landratsamts nicht anwendbar, da es sich nicht um dauerhafte Anlagen handle, eine Bauleitplanung nicht erforderlich.

Eine Freizeit- und Begegnungsstätte auf dem Gelände am See erscheint der Verwaltung problematisch. Das Areal liege im Überschwemmungsgebiet und war in großen Teilen von den Hochwassern 2011 und 2013 betroffen. "Zudem ist an dieser Stelle eine ausreichende Erschließung nicht vorhanden", so die Verwaltung weiter. Eine intensivere Nutzung würde einen konventionellen Kanal- und Wasseranschluss nötig machen. Die bereits jetzt vorhandene Chemietoilette werde auch vom Wasserwirtschaftsamt kritisch betrachtet.

Ganz anders die im Bürgerantrag angesprochene, generationenübergreifende Freizeit- und Begegnungsstätte. Hier sehen Gemeinderat und Verwaltung durchaus Bedarf. Zusammen mit dem Landratsamt hat die Verwaltung etliche Standorte geprüft, auf denen später auch ein Jugendcontainer stehen könnte (der jetzige am Brautlachsee hat bekanntlich keine Baugenehmigung). Herauskristallisiert hat sich schließlich eine Grünfläche zwischen dem Kössl-Gelände und den Stemmer-Blöcken im Gewerbegebiet unweit der Manchinger Straße. Der Bereich sei überplant, die Erschließung funktioniere, und die Infrastruktur sei bereits vorhanden. Es müsste nur der Bebauungsplan im Hinblick auf eine Gemeinbedarfsfläche geändert werden, was einfacher wäre, als einen Außenbereich neu zu überplanen. Als positiv werden die Nähe zur Wohnbebauung und die vorhandene Beleuchtung betrachtet.

Die Umsetzung der Pläne der Gemeinde könnte in Abstimmung mit den Brautlachfischern erfolgen. Diese müssten dafür aber einen rechtsfähigen Verein gründen. Bis Ende Januar 2017 haben sie Zeit, sich zu äußern. Die bisherige Nutzung des Weihers und der dazu gehörigen Flächen sei weiterhin zulässig.