Manching
"Das jetzige System ist gerechter"

Beratung im Finanzausschuss Manching: Empfehlung für neue Gebührensatzungen für Wasser und Kanal

11.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Manching (DK) Am Anfang steht die Satzung - auch bei der Wasser- und Abwasserversorgung und des Marktes Manching. Nachdem die aber schon zehn beziehungsweise 17 Jahre alt sind und sich seitdem einiges geändert hat, war es an der Zeit, die Regelwerke auf den neuesten Stand zu bringen.

Die mit einem Fachbüro und der Rechtsaufsicht des Landratsamts Pfaffenhofen abgestimmten Entwürfe für neue Satzungen wurden in der jüngsten Sitzung des Manchinger Finanzausschusses genehmigt und werden zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Interessanter für den Bürger sind freilich die Gebühren, wofür es jeweils eigene Satzungen gibt. Auch diese Regelwerke bedurften der Anpassung an die geänderte Rechtsprechung und sollen in der neuen Fassung zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Die rückwirkende Gültigkeit ab Beginn dieses Jahres, wie ursprünglich geplant, kann nicht eingehalten werden. Die Verwaltung kam bei ihrer Kalkulation zu dem Ergebnis, dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,27 Euro ergeben würde, hielte man an der derzeitigen Grundgebühr von 12,50 Euro fest. Wegen der verschiedenen Grundgebühren im Landkreis hat die Verwaltung mehrere Modelle errechnen lassen. Nach den über lange Zeit sehr niedrigen Gebühren empfahl sie dem Finanzausschuss eine Erhöhung der Grundgebühr auf 40 Euro und eine Verbrauchsgebühr von 1,14 Euro. Dies betrifft Wasserzähler mit einer Kapazität von 2,5 Kubikmetern pro Stunde, mit denen 3300 der rund 3500 angeschlossenen Grundstücke ausgestattet sind. Für die übrigen Abnehmer gelten andere Gebühren. Damit kann nach Aussagen der Verwaltung eine 100-prozentige Kostendeckung erreicht werden.

Auswirkungen auf die Gebührenhöhe könnte der noch zu finanzierende Neubau des Wasserwerks darstellen. "Dies wäre der Fall, falls die Finanzierung nicht komplett über einen Verbesserungsbeitrag erfolgt", so die Verwaltung. Ein entsprechender Beschluss wird Anfang des kommenden Jahres gefasst. Der Gemeinderat kann dann entscheiden, ob die Finanzierung nur über Verbesserungsbeiträge oder auch anteilig über Gebühren erfolgen soll. Die Verbesserungsbeiträge hat der Grundstückseigentümer zu zahlen, die Verbrauchsgebühren die Nutzer, was teilweise die Grundstückeigentümer, teils die Mieter sind.

Bei der Schmutzwasserbeseitigung ergab eine Kalkulation eine Gebühr in Höhe von 1,13 Euro pro Kubikmeter Einleitung in den Kanal und 54 Cent pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Fläche. Damit wird eine Kostendeckung erreicht. Die Verwaltung legt Wert darauf, dass der Markt Manching mit seinen neuen Gebühren unter dem bayerischen Durchschnitt liegt. Die bisherige Regelung des zehnprozentigen Abschlags bei ausschließlicher Schmutzwassereinleitung entfällt ganz.

Eine kleine Diskussion entspann sich anschließend über eine Bemerkung von Klaus Semmler (UW), dass die Neufassung der Satzung zwar richtig, die Anpassung selbst jedoch ungerecht sei. Die Gebührenerhöhungen fallen nämlich unterschiedlich aus, je nachdem, ob ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet wird oder nicht. Dem entgegnete Peter Lange (FW), dass früher über den Daumen gepeilt worden sei, jetzt aber nach Quadratmetern gerechnet werde. Hans Huber (CSU) erinnerte an den Anschlusszwang vor einigen Jahrzehnten und daran, dass sich beim Wasser und Kanal immer etwas ändern werde. Rathauschef Herbert Nerb (FW) gab allen seinen Vorrednern recht. "Irgendwann muss man einen Schnitt machen", sagte er: "Das jetzige System ist gerechter."