Letzter Schliff

Plan für neues Wohngebiet hängt bald aus

27.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:29 Uhr

Wettstetten (DK) Bald können sich die Bürger ein Bild vom Bebauungsplan für das neue Wohngebiet „Feuergalgen II“ in Wettstetten machen: Ab Dienstag, 7. April, hängt der Plan mit allen textlichen Festsetzungen im Rathaus aus und kann dort fünf Wochen lang zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Auch gebe es für alle Wettstettener während dieser Zeit die Möglichkeit, Fragen und Anregungen zum „Feuergalgen II“ an die Gemeindeverwaltung zu richten. Das gab Bürgermeister Gerd Risch (FW) am Donnerstag in der Sitzung des Gemeinderats bekannt. Zusätzlich werde der Plan auch auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.

Der Gemeinderat segnete letzte Änderungen am Bebauungsplan ab. Unter anderem mussten noch einige Straßenzüge auf fünf Meter verbreitert werden, damit das Gebiet – unter anderem für Kanalarbeiten – mit Fahrzeugen befahren werden kann. Außerdem wurde festgelegt, dass grundsätzlich eine Bebauung mit Satteldach, mit Flachdach jedoch nur ausnahmsweise gestattet ist, wenn diese begrünt werden. Dies gilt auch für Garagendächer, wie es in der Sitzung hieß.

Nachdem von Bewohnern des angrenzenden Gebiets „Feuergalgen I“ die Befürchtung geäußert worden war, dass es durch den höher und im Süden gelegenen neuen Bauabschnitt zu Beginn des Frühjahrs und im Herbst zu „unerwünschter Beschattung bei tiefstehender Sonne“ kommen könnte, holte die Gemeinde Studien zur Beschattung ein, wie Bürgermeister Gerd Risch mitteilte. Aufgrund der Ergebnisse sei nun sichergestellt, dass die Beschattung in den besagten Zeiträumen nur die Gartenbereiche betreffe, nicht jedoch die Gebäude. Um die befürchteten Auswirkungen für den Altbestand so gering wie möglich zu halten, sei einer der geplanten Blöcke im Neubaugebiet sogar noch einmal gedreht worden, sagte Risch.

Neu mit in die Planung aufgenommen wurde zudem ein Fußweg zum „Feuergalgen I“. Somit haben die Bewohner der dahinter liegenden Reihenhäuser laut Risch künftig die Möglichkeit, ihre Gärten direkt zu erreichen und müssen so beispielsweise Gartenabfälle nicht auf dem Weg durch das Haus entsorgen.

Eine Änderung wurde bei der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung an der Wettstettener Schule beschlossen. Bisher war es so, dass hier Umbuchungen jederzeit möglich waren, wie es hieß. Diese haben wohl zuletzt überhandgenommen, sodass aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes ab 1. September dieses Jahres nur noch eine Umbuchung kostenlos ist, sofern diese sich nicht durch Änderungen im Stundenplan ergibt. Für jede weitere Umbuchung wird den Eltern ab dem neuen Schuljahr eine Gebühr von zehn Euro berechnet.