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Nacktfotos und andere Peinlichkeiten

02.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:35 Uhr

Kann vorkommen: Die Weiherparty eskaliert, diverse Gäste liegen manövrierunfähig am Ufer.

Da zückt einer seine Kamera. „Darf man den besoffenen Kumpel fotografieren und das Bild dann ins Internet stellen“ Richter Gerhard Reicherl formuliert seine Frage jugendgerecht. Die Klasse 8 m der Mittelschule Auf der Schanz antwortet juristisch korrekt: „Nein, weil’s peinlich ist und gelästert wird.“ Fotos anderer Personen ohne deren Erlaubnis im Internet zu veröffentlichen, ist strafbar, erklärt Reicherl. „Man muss zwingend wissen, dass er oder sie einverstanden ist.“ Und wie schaue es aus, „wenn junge Leute, die befreundet sind, auf die glorreiche Idee kommen, Nacktfotos von sich zu machen und die später, wenn die Freundschaft zerbrochen ist, aus Rache rumschicken“, fragt der Richter. „Selber schuld!“, lautet die Antwort. „Die waren schließlich mit den Nacktfotos einverstanden.“ Falsch. „Auch wenn die Fotos einvernehmlich gemacht wurden, berechtigt das nicht dazu, sie zu versenden“, erklärt Reicherl. „Wer seine Nacktfotos dagegen selber postet, ist natürlich auch selber schuld.“