Brand im Körnermagazin: Polizei geht von Brandstiftung aus

27.07.2015 | Stand 31.01.2019, 10:06 Uhr
Bereits am Donnerstag brannte es im Körnermagazin. −Foto: Archivfoto: Reiß

Ingolstadt (dk) Nach dem zweiten Brand im seit Kurzem denkmalgeschützten Körnermagazin innerhalb von vier Tagen deuten die Umstände nach Angaben der Polizei auf Brandstiftung hin. Dies gilt auch für die Entstehung des Feuers beim ersten Brand am Donnerstagabend.

Einem vorbeifahrenden Passanten war der Brandgeruch am frühen Sonntagabend aufgefallen. Er alarmierte kurz nach 18 Uhr die Leitstelle. Die Ingolstädter Feuerwehr löschte den Brand auf einer Fläche von etwa einem Quadratmeter rasch ab.
 
Ermittler der Kriminalpolizei Ingolstadt untersuchten am Montag die Brandstelle näher. Gebrannt hat nach deren Feststellungen lediglich ein Regal. Die Flammen griffen nicht auf das Gebäude selbst über. Die Gesamtumstände deuten auf ein mutwilliges Anzünden des Regals hin. Von der Kripo wird nun wegen Sachbeschädigung durch Brandlegung gegen den oder die unbekannten Täter ermittelt.
 
Am Donnerstag war es ebenfalls einem Zufall zu verdanken, dass das seit Kurzem unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht erheblich beschädigt wurde. Damals war die Feuerwehr nach einer Fehlalarmierung gerade auf dem Rückweg ins Feuerwehrhaus und sah Rauch aufsteigen. Die Einsatzkräfte löschten das Feuer gegen 20.20 Uhr. Damals hatte in einem separaten Raum eine Matratze Feuer gefangen, wobei auch die Holzdecke des Raums beschädigt wurde. Als mögliche Ursache für die Entstehung dieses Feuers könnte nach Angaben der Polizei fahrlässige Brandstiftung in Frage kommen. 
 
Am vergangenen Dienstag erst entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München, dass sowohl das Körnermagazin als auch die Geschützremise an der Esplanade als Baudenkmäler einzustufen sind. Seit diesem Urteil ist klar, dass die JKV Immobilienverwaltung des Unternehmers Jürgen Kellerhals "zum Abriss eine Erlaubnis bräuchte", wie Ursula Benner-Hierlmeier, die als Juristin die städtische Seite bei dem Gerichtsverfahren vertrat, gegenüber dem DK sagte.