Ingolstadt
"Nebelbomben" am Amtsgericht

Archäologen-Prozess endet mit Haftstrafen und Diskussionen um den Umgangston im Gerichtssaal

29.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:02 Uhr

Ingolstadt (DK) Im sogenannten Archäologen-Prozess sind gestern drei Angeklagte wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt worden. Die Anklage gegen eine vierte Beschuldigte wurde fallen gelassen. Damit endet ein Prozess, der nicht nur wegen seines juristischen Inhalts viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte.

Die vorausgegangenen zwölf Verhandlungstage waren von Streitigkeiten geprägt, die über die rechtlichen Fragen hinausgingen. Noch in den insgesamt gut zweieinhalb Stunden dauernden Schlussplädoyers warfen sich zwei Verteidiger und der Staatsanwalt gestern gegenseitig ungebührliches Verhalten vor. Auch der Vorsitzende Richter Christian Veh betonte, "so etwas noch nicht erlebt zu haben". Diskussionen um die Sitzordnung und Möblierung des Gerichtssaals sowie einige "nicht nachvollziehbare" Anträge hätten das Verfahren unnötig in die Länge gezogen, betonte Veh vor allem in Richtung der Anwältin Christina Glück. Die hatte noch vor der Verlesung der Anklageschrift am ersten Prozesstag die Zuständigkeit des Gerichts und die Rechtmäßigkeit der Anklage in Zweifel gezogen. Die gereizte Stimmung sollte den Prozess bis zum Ende begleiten.

Zu verantworten hatten sich Vertreter einer Ingolstädter Grabungsfirma und eines Wellheimer Unternehmens. Am Ende sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Geschäftsführung der Ingolstädter Firma über Jahre hinweg rumänische Arbeiter illegal beschäftigt hatte. Der Schaden für die Sozialkassen, der allein in den 30 vom Gericht behandelten Fällen entstanden ist, wird auf rund 500 000 Euro beziffert. Die Geschäftsführerin wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das gleiche Strafmaß erhielt der als selbstständig geführte wissenschaftliche Leiter, der nach Überzeugung des Gerichts widerrechtlich als "faktischer zweiter Geschäftsführer" gearbeitet hatte. Der Chef der Wellheimer Firma, der die Arbeiter vermittelte, wurde zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Anklage gegen seine Mitarbeiterin wurde gegen eine Zahlung von 2500 Euro fallen gelassen.

Das Gericht folgte damit im Wesentlichen den Argumenten von Staatsanwalt Gerhard Reicherl, der Haftstrafen von drei und zweieinhalb Jahren beantragt hatte. Die während des Prozesses vonseiten der Verteidigung vorgebrachten Argumente, etwa, dass bei wissenschaftlichen archäologischen Grabungen in Fragen der Scheinselbstständigkeit andere Kriterien gelten müssten als etwa auf einer Baustelle, bezeichnete er als "Nebelbomben, die den Blick auf das Wesentliche erschweren sollten". Christina Glück warf er mangelnden Respekt und fehlendes Benehmen vor. Unter anderem, weil sich die Anwältin gegen alle Gepflogenheiten nicht vom Platz erhob, wenn der Richter und die Schöffen nach einer Beratung zurück in den Gerichtssaal kamen.

Die Anwältin erklärte zu Beginn ihres Plädoyers, sie sei nicht verpflichtet, aufzustehen, nur weil alle anderen das tun. Sie sei erstaunt über die "Polemik" während des Prozesses. Im Übrigen blieb sie dabei, dass entscheidende europarechtliche Aspekte in dem Verfahren nicht geklärt worden seien. Wichtige Fragen seien unergründet geblieben, die Schuld ihrer Mandantin nicht zweifelsfrei bewiesen. Sie sei deswegen freizusprechen. Freispruch forderte auch David Hansen, der Anwalt des Ingolstädter Archäologen. Er legte unter anderem ausführlich dar, weshalb der Angeklagte eben nicht Geschäftsführer gewesen sei wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Hansen kam ebenfalls nicht umhin, sich zu den Umgangsformen während des Prozesses zu äußern. Er könne sich "nicht uneingeschränkt mit dem Verteidigungsverhalten der Anwältin Glück identifizieren", das Gebaren der Staatsanwaltschaft empfinde er aber als "noch schlimmer". Er warf Reicherl vor, während des Prozesses persönliche Drohungen ausgesprochen zu haben, und sprach von "Nötigung". Das freilich wollte Reicherl nicht akzeptieren und verwies auf mögliche "strafrechtliche Maßnahmen".

Alleine Anwalt Peter Gietl wollte sich nicht zur angespannten Stimmung äußern. Er erinnerte in seinem Plädoyer lieber an etliche Fragen, die trotz der Anhörung vieler Zeugen seiner Meinung nach offengeblieben sind. Die Schuld seines Mandaten hält er für nicht belegt.

Das Gericht überzeugten die Anwälte nicht. Die Angeklagten werden deswegen wohl in Berufung gehen. Abzuwarten ist, ob dann auch die begleitenden Diskussionen weitergehen.