Dienstag, 16.03.2010 |

 

28.01.2010 20:05 Uhr | 2287x gelesen
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"Absiedlung ist für uns vollkommen unakzeptabel"


Bild:

Ingolstadt (DK) Die Ankündigung der Stadt, das Wochenendhausgebiet "absiedeln" zu wollen, beschert dem Verein Feldschütt/Roter Gries einen Zulauf wie noch nie. Die Hauptversammlung am Mittwochabend im Fischerheim am Baggersee glich einer Kampfansage: Die Siedler wollen nicht weichen.



Bild: Viel Gesprächsstoff gibt es derzeit für die Bewohner des Wochenendhausgebietes Feldschütt/Roter Gries. Vereinsvorsitzender Hans Zeitler (links) und Vorstandsmitglied Heinrich Börner beraten sich hier mit Hauseigentümerin Maria Gaigl. - Foto: Herbert
Rund 200 Mitglieder, Grundstückseigentümer und Angehörige ließen sich von der Vereinsführung über den neuesten Stand informieren. "Wir rechnen mit 30 bis 35 neuen Aufnahmeanträgen", sagte Vorsitzender Hans Zeitler nach der Veranstaltung zum DK. Derzeit seien es etwa 90 Vereinsmitglieder, weitere 100 Eigentümer von Grundstücken seien eingeladen worden.

Zusätzliche Brisanz hatte die Hauptversammlung dadurch gewonnen, dass der städtische Rechtsreferent Helmut Chase mehrfach angekündigt hatte, die Häuser, Hütten und Gartenlauben des Wochenendhausgebietes beseitigen zu wollen – jedenfalls auf lange Sicht. Die Rede war bisher von einem Übergangszeitraum von rund 30 Jahren, in denen die Siedler ihre Datschas noch nutzen können. "Die Absiedelung ist für uns vollkommen unakzeptabel", gab Vorsitzender Zeitler gleich zum Auftakt der Veranstaltung die Richtung vor. Dem Verein gehe es keinesfalls nur um mögliche Entschädigungen. "Wir wollen draußen bleiben", forderte Zeitler energisch, nachdem er zuvor kurz ins Straucheln gekommen war. Sein Sturz über die tückischen Stufen des Podiums konnte die Entschlossenheit des sportlichen Vorsitzenden aber in keiner Weise schmälern. Der Verein, daran ließ Zeitler keinen Zweifel, werde die vom Stadtrat im Dezember beschlossene Aufhebung des Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet "nicht akzeptieren".

"Wenn’s nach dem Herrn Chase geht", kam Vorstandsmitglied Heinrich Börner auf den Stadtjuristen zu sprechen, der für die Leute im Roten Gries zur Reizfigur geworden ist, "dann wär’s am besten, wir wären in fünf, sechs Jahren alle weg." Murmeln, Schimpfen, Hohngelächter kamen im Saal auf, als Börner davon berichtete, dass die Stadt bei einer Besprechung verlangt habe, die Grundstückseigentümer sollten von Anfang an auf alle Rechtsmittel verzichten. "Wir fordern Herrn Chase auf, dem Auftrag des Oberbürgermeisters gerecht zu werden und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden", rief der Vereinssprecher. "Keine Beseitigung!" Börner versprach dem Publikum: "Wir werden uns engagieren, dass wir draußen bleiben, und zwar nicht 30 Jahre, sondern wenn’s geht länger."

Die mehr als dreistündige Veranstaltung bot reichlich Gelegenheit für die Siedler im Roten Gries, alles loszuwerden, was sie auf dem Herzen haben. Und diese Chance wurde von ihnen auch gern genutzt. "Chase hat definitiv den Stadtrat falsch informiert", schimpfte einer drauf los, "wir werden behandelt wie halbscharige Schwarzbauverbrecher!" Einigkeit herrschte offenbar darin, dass nicht nur die bestehenden Bauten legalisiert werden sollen, sondern auch die Eigentümer der anderen Grundstücke noch bauen dürfen.

Auf die provokative Frage eines Betroffenen, ob er jetzt noch in aller Eile einen Bauantrag einreichen sollte, gab Vereinsberater Fritz Guthmann die nicht minder provozierende Antwort: "Ich persönlich würde ganz schnell bauen, im Augenblick ist alles offen." Aber dieser heikle Ratschlag wurde von der Vereinsführung gleich wieder zurückgenommen.

Volle Unterstützung fand dagegen Vorsitzender Zeitler mit seinem Vorschlag, gemeinsam einen Anwalt zu beauftragen. Der Jurist einer Münchner Kanzlei soll im laufenden Verfahren, das den Bebauungsplan aufhebt, Einspruch einlegen. Zeitler: "Wir wollen die Aufhebung verhindern."

Von Reimund Herbst

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Kommentare

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FrageAntwort von Zahnbrecher | 12.02.2010 12:39 Diesen Kommentar melden
Roter Gries kontrovers 12.02.2010

Stadtbauamt Ingolstadt den 06.08.1981 .....der Bebauungsplan ist damit nach §12 S.3 BBauG rechtsverbindlich.
Unterschrift Peter Schnell Oberbürgermeister.
Das Gericht hat im Mai 2009 nicht entschieden, sondern die Auffassung vertreten dass der Bebauungsplan nochrechtsverbindlich ist. Die Klage auf eine Beseitigung eines angeblichen "Schwarzbau" wurde von der Stadt Ingolstadt daher zurückgezogen.
In einen Wochenendbaugebiet bedarf es bis 60 qm keiner Baugenehmigung.
Auch der Hinweis dass das hydrologische Gutachten nicht in der Schublade verschwunden ist, erklärt nicht warum die Anreiner in der Feldschütt über Jahre falsch informiert wurden dass angeblich kein Hochwasserschutz möglich ist.
Unter anderem hat die Stadt Ingolstadt bereits im Bewilligungsbeschei 19.08.71 vertaglich mit der Donauwasserkraft AG festgelegt, dass die Wasserrechtliche Bewilligung nicht die Überflutung Feldschütt/Roter Gries zulässt.







FrageAntwort von Zahnbrecher | 30.01.2010 11:08 Diesen Kommentar melden
Stellungnahmen auf untersten Niveau

Was sollen solche billigen Beiträge auf untersten Niveau bewirken?
Der Bebauungsplan 104 A für das Wochenendgebiet ist von der Regierung Oberbayern und von der Stadt Ingolstadt genehmigt und wurde am 06.08.1981 bei der Stadtverwaltung ausgelegt und ist nach §12 Absatz 3 BauG als rechtsverbindlich erklärt worden. Für eine Wochenendbebauung bis 60 qm bedarf es auch keine Baugenehmigung, siehe Urteil M9K 07.5520 Bayerischen Verwaltungsgericht 06.05.2009, daher handelt es sich nicht um „Schwarzbauer“ sondern um ständige Fehlinformation der Stadt Ingolstadt, wo vermutlich die "Linke" nicht weiß was die "Rechte" erzählt. Die Wochenendhäuser sind genauso wenig Illegal, wie die Häuser im ges. Weinzierlgelände, Fischerheim, Donauruderclub die im Gegensatzt zum Roten Gries noch im gefährdeten Bereich errichtet wurden. Es käme auch keiner auf die Idee, der es schafft 2 und 2 zusammen zu zählen, den südlich bebauten Teil von Gerolfing als Schwarzbauten zu bezeichnen.


FrageAntwort von Schanzern | 31.01.2010 09:54 Diesen Kommentar melden
Wo ist der Beweis?

Hallo Herr oder Frau Zahnbrecher,
Sie scheinen vermutlich etwas mehr zu wiesen als der Schweinehüter. Können Sie die Behauptungen üb er einen Bebauungsplan auch beweisen?


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 10:06 Diesen Kommentar melden
Natürlich

In der kommunalen Satzung Art.61 h Abs.2 BayWG i.V.m. §31 b WHG 1979 genehmigte die Regierung von Oberbayern den Bebauungsplan 104 A mit Entschließung vom 23.07.1981 Nr.221-6102 IN (81) gem.§11 BBauG (i.V.§1 der Verordnung vom 17.10.1963 GVBl.S.194

München , den 19.08.81, Unterschrift i.A. Roselius - Regierungsdirektorin.

Genügt das, kann jeder einsehen und sich sogar ausdrucken - ca. 30 Seiten.


FrageAntwort von Malerh | 31.01.2010 10:11 Diesen Kommentar melden
Verunsichert

Hallo H.oder Fr. Zahnbrecher,
jetzt bin ich aber verunsichert, die Baugenhmigungen macht doch die Stadt Ingolstadt und nicht München. Können Si mir das näher erklären, bitte wegen persönlichen Interresse.


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 10:19 Diesen Kommentar melden
Richtig

Für die Baugenehmigungen ist die Stadt Ingolstadt zuständig. Dazu bedarf es aber einen qualifizierten Bebauungsplan und da ist die Regierung von Oberbayern und Ingolstadt zuständig.
Daher noch ein Zusatz:
Der genehmigte Bebauungsplan Nr.104 A wurde mit Begründung ab 05.08.1981 im Sradtbauamt öffentl. ausgelegt. Der Bebauungsplan ist damit nach §12 S.3 BBauG rechtsverbindlich.
Ingolstadt den 06.08.1981 Unterschrift Peter Schnell, Oberbürgermeister.

Steht alles im Internet und ist für jeden einsehbar.


FrageAntwort von Malerh | 31.01.2010 10:26 Diesen Kommentar melden
Das wäre ein Hammer

Wollen Sie damit sagen, dass uns der Donaukurier und die Stadt Ingolstadt über Jahre angelogen hat. Wenn es so ist, warum schreibt der erste Vorstand, dass die Schwarzbauten alle legalisiert werden müssen.


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 10:38 Diesen Kommentar melden
Jein,

Der Donaukurier kann nur das schreiben, worüber er informiert wird. Die Informanten der Stadt Ingolstadt können nur das sagen, was Sie wissen. Da auch bei der Stadt ein ständiger Personalwechsel erfolgt, wissen die meisten nicht was Ihre Vorgänger vor 30 Jahren schriftlich vereinbart haben. Was das legalisieren der angeblichen Schwarzbauten betrifft wie der ist vermutlich ein Übertragungsfehler. Bei einem qualifizierten Bebauungsplan für ein Wochenendbaugebiet muss nichts mehr legalisiert werden, das wurde mit Urteil vom 15.05.2009 vom bayerischen Verwaltungsgericht bestätigt, was mancher bei der Stadt Ingolstadt immer noch nicht wahr nehmen will oder kann!


FrageAntwort von Schanzern | 31.01.2010 10:45 Diesen Kommentar melden
Überschwemmungsgebiet

Jetzt muss ich aber nochmals Fragen, in einen Überschwemmungsgebiet darf nicht gebaut werden. So steht es in der Zeitung. Der Rote Gries ist doch Überschwemmungsgebiet, oder liege ich da falsch.


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 11:05 Diesen Kommentar melden
Jein,

In einem Überschwemmungsgebiet sollte nicht gebaut werden. Das Überschwemmungsgebiet reicht von Gerolfing bis zur westlichen Ringstrasse und noch das ges. Weinzierlgelände. Im Überschwemmungsgebiet stehen mehrere 100 Gebäude, sogar Hallen, großzügige Häuser und sogar Firmen die Baugenehmigungen von der Stadt Ing. erhalten haben. Das ist auch zulässig, da die Stadt Ingolstadt so entscheiden kann. So weit mir bekannt ist, war der Rote Gries niemals als Überschwemmungsgebiet vorgesehen (unbedeutend als Retentionsraum), denn die Regierung von Oberbayern hatte einen Damm als Hochwasserschutz genehmigt, der sogar noch mit 506000,-DM von der Regierung bezuschusst wird. Das ein Hochwasserschutz angeblich wie von der Stadtverwaltung vorgetragen wird, nicht möglich ist, entspricht nicht den Gutachten das die Stadt selbst in Auftrag gegeben hat und natürlich keiner kennt, da das Gutachten vor 10 Jahren erstellt wurde.



FrageAntwort von Hopfengarten | 31.01.2010 12:51 Diesen Kommentar melden
Wo kann das Urteil gesehen werden

Sehr geehrter Zahnbrecher oder Zahnbrecherin,
ich kann es immer noch nicht glauben. Gibt es wirklich ein Gerichtsurteil in dem steht, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Das müsste auch unser Stadtjurist auch wissen, warum erzählt der das Gegenteil. Wenn Ja, können Sie uns nähere Angaben dazu machen. Wenn Sie keine Angaben dazu machen dürfen, wäre ich sehr Verbunden nähere Angaben über Email zu erhalten.

Vielen Dank im voraus.


FrageAntwort von Schanzern | 31.01.2010 23:27 Diesen Kommentar melden
Danke

Hallo Zahnbrecher, wer immer Sie sind, vielen Dank auch in Namen zahlreicher "Eigentümer". Sie haben uns echt geholfen.

Lassen Sie sich nicht von den Schweinehirten provozieren, denn die Schweinehirten sind auch nicht mehr das was die mal waren. Und wenn den Schweinehirten die großen Gebäude wie das Fischerheim, Tennisanlagen, Donau Ruderclub, Kletterhalle nicht gefallen, dann sollte das nicht unser Problem sein.


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 01.02.2010 09:49 Diesen Kommentar melden
Re: Danke

Hmm hmmm: wie leicht doch manche zu blenden sind!
Na, die Zeit wird es zeigen!
Ich gehe heute mal durch´s rote Gries und zähle die Villen mal ab!


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 13:18 Diesen Kommentar melden
Wo kann das Urteil gesehen werden

Hallo Hopfengarten,
kein Problem, ich sage nichts was nicht uneingeschränkt für alle zugänglich ist, oder einer selbst bei Gericht oder der Stadt Ingolstadt erfragen kann. Das meiste ist aber im Internet bereits abgespeichert und bei Verwendung des richtigen Suchbegriffes über dem Google leicht zu finden. Das Problem ist nur der richtige Suchbegriff. Den Gerichtsentscheid kann aber nur ein Anwalt anfordern, was natürlich nicht unentgeltlich ist. Die Verhandlung war am 06.05.2009, bayerisches Verwaltungsgericht, Aktenzeichen M9 K 07.5520 und M9 K 07.5184. Daher jetzt den Versuch den Bebauungsplan einzustellen, denn das spart die vereinbarten und zugesicherten Kosten wie die Fertigstellung des Hochwasserschutz, die zugesicherte Trinkwasserversorgung und natürlich auch die Beschaffung der Strassen und Parkplätze. Wenn das der Stadt gelingt, dann ist das eine elegante Lösung und es bleibt genügend Geld für einen neuen Kultur-Stahlträger für das Lechner Museum übrig.


FrageAntwort von Hopfengarten | 31.01.2010 23:34 Diesen Kommentar melden
Danke

Ich schliesse mich dem Schanzer an. Wenn ich richtig vermute weißt Du inzwischen wer der Schweinehirte - Verzeihung Schweinehüter ist. Oder täusche ich mich?


FrageAntwort von Zahnbrecher | 31.01.2010 23:47 Diesen Kommentar melden
Betreff: Schweinehüter

Natürlich, das war wirklich einfach herauszufinden. Solche Leute fallen auch wo anders auf, daher
keine Sorge, der ist wirklich harmlos, am besten einfach links liegen lassen und ignorieren.


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 31.01.2010 21:44 Diesen Kommentar melden
Re: Wo kann das Urteil gesehen werden

Das ist solch eine Rosstäuscherei, die dieser Zahnbrecher da vom Stapel lässt, dass einem der letzte hohle Zahn ausfällt: selbstverständlich gibt es diesen Bebauungsplan: das wusste jeder interessierte Bürger schon immer, das wird auch der DK wissen. Der gute Rosstäuscher, ähh Zahnbrecher, ist zwar super im Fundstellen zitieren, prima, sogar ganz zu Anfang im Wahrheit inhaltlich sagen, aber dann lässt er schwer nach: in dem Bebauunugsplan steht, dass Wochenendhäuschen mit einer Fläche vom maximal 60 qm² genehmigt werden können: ( das hat sogar Herr Zahnbrecher ganz zu Anfang in einem der ersten Kommentare eingeräumt!) die stören ja auch keinen. Ja glaubt denn irgendjemand, der zitierte OB Schnell wäre so blöd gewesen, da draussen eine ganz normale Bebauung zuzulassen und jetzt wissen die in der Stadt nichts mehr davon! Ja, kann uns einer wirklich für sooo blöd anschuen wollen ? Was im Lauf der Jahrzehnte immer und jeden gestört hat, waren die Schwarzbauten, nämlich die Villen und Einfamilienhäuser, sogar mit mehr als 1 Geschoss.
Ja, glaubt denn der Herr Steinbrecher, ähh Zahnbrecher: die Herrschaften müssten sonst einen Verein gründen und die bekannteste Münchener Kanzlei für Verwaltungsrecht, Labbe und Partner für teures Geld engagieren. Sonst hätte es auch Nüsslein aus IN richten können, nein: bei ausssichtslosen Rechtslagen muss ein Münchner Anwalt her! Ja, glaubt denn jemand, wie hopfengarten wirklich oder lässt es sich weis machen, dass der Rechtsreferent der Stadt Ingolstadt Herr Chase das alles nicht wüsste und einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1981 vergessen würde, wenn er bei einer solch sensiblen Angelegenheit an die Öffentlichkeit geht!
Was dieser Zahbrecher hier macht, ist wirklich üble Rosstäuscherei!


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 30.01.2010 16:46 Diesen Kommentar melden
Lachnummer auf untersten Niveau

Das ist eine Lachnummer, die dieser zahnbrecher da vom Zahn oder Zaun bricht: mit pseudo rechtlichen Ausführungen ist keinem gedient: ich persönlich war Gast in 2 Häusern mit ca. 200 qm² Wohnfläche und wer von der Großen Zellgasse kommend durch das Rotge Gries fährt, wird Wochendhäuschen, also so was wie beim Mooshäusl in der verschwindened geringsten Anzahl hinter dichten Baumreihen entdecken. Dafür viele schöne Einfamilienhäuser.
Zahnbrecher und Argumente wie abgefaulte Eckzähne!


FrageAntwort von   autharis  (43) | 30.01.2010 16:35 Diesen Kommentar melden
Genausowenig illegal wie ...

alles Andere?

Nun werter Zahnbrecher, dann wollen sie sozusagen Reimund Herbst Lügen zeihen?

Dann war in der Versammlung der Feldschütt/Roter Griess Schwarzbauer nicht der einhellige Tenor, dass die Bauten legalisiert werden müssen?

Dies sieht für mich nicht nach 2+2 sondern nach dem kleinen 1x1 aus.
Wenn Betroffene etwas legalisieren wollen, dann sollte die Sache doch einfach zu überdenken sein. Bei all dieser billigen Polemik.

Im übrigen halte ich im schwärzesten Ortsteil von Ingolstadt, so ziemlich viele Häuser für "Schwarzbauten"


FrageAntwort von   einfeindesein  (43) | 30.01.2010 12:19 Diesen Kommentar melden
Re: Stellungnahmen auf untersten Niveau

Machen Sie sich nicht lächerlich. Alles nur Wochenendhäuschen? Genau das ist die billige Argumentation, die Sie als Polemik bezeichnen.
Jeder weiß noch, wie es, den Schwarzbauern zum Dank, nach der letzten Überschwemmung dort roch, nach Öl. Zum Schaden der Allgemeinheit.

Keine Skrupel, wenn es um den eigenen Vorteil geht.


 

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